Einsteckschlösser
Einsteckschlösser sind Schlossarten, die im Gegensatz zum Aufschraub- oder Kastenschloss in das Türblatt bzw. in den Rohrrahmen eingesteckt werden und von denen lediglich an der Schließkante des Flügels der vordere Abschluss, der sogenannte Stulp sichtbar bleibt.
Sie besitzen in der Regel eine Falle zum Verschließen und einen Riegel zum Versperren. Das Schließwerk kann ausgeführt sein als
- Buntbartschloss: eine Sperrzuhaltung, Sicherung ausschl. durch Öffnung für den Schlüssel, geringe Sicherheit
- Zuhaltungsschloss (Chubbschloss): mehrere Zuhaltungsbleche, hohe Sicherheit gegen Nachsperren
- Profilzylinderschließwerk: Schloss und Sperreinrichtung getrennt, hohe Sicherheit durch die Möglichkeit der Einbindung in eine Schließanlage und geschützte Profilzylinder
- Einsteckschlösser mit Badriegel
Die Maße und Abmessungen von Einsteckschlössern sind in DIN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser genormt. Die Norm dient somit als Grundlage für die maßliche Austauschbarkeit von Einsteckschlössern, Rohrrahmenschlössern und Mehrfachverriegelungen und deren Schließblechen sowie für die Kompatibilität mit weiteren Bauteilen, die mit einem Schloss kombiniert werden können. Sie beschränkt sich hierzu auf die Festlegung von Maßen und Bemaßungsregeln. Wichtige Maße an einem Einsteckschloss sind das Dornmaß sowie die Entfernung von Stulpvorderkante bis Mittellinie Drücker: Üblich sind 55, 60, 65, 70, 80, 90 und 100 mm. Die Einbauhöhe beträgt einheitlich 1050 mm von OKFFB bis Mitte Drücker.
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