Glastreppen
Glas ist ein Baustoff, der im Treppenbau meistens an den Seitenflächen als Geländerfüllung eingesetzt wird, seltener für die Trittstufen einer Treppe verwendet wird. In erster Linie dürften dafür die strengen gesetzlichen Vorgaben verantwortlich sein, die den Bau von Glastreppen recht aufwendig gestalten und für alle Konstruktionen gelten, die planmäßig durch Personenverkehr belastet werden, wie eben Treppen, Podeste oder Laufstege.
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Wie alle begehbaren Verglasungen dürfen auch Glastreppen ausschließlich durch planmäßigen Personenverkehr bei üblicher Nutzung und mit einer lotrechten Nutzlast von höchstens 5 kN/m² belastet werden. Sie sind in DIN 18008-5 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen geregelt und dürfen weder befahren noch hohen Dauerlasten ausgesetzt sein. Für die Bemessung begehbarer Verglasungen und ihrer Halterungen an der Unterkonstruktion sind die Einwirkungen nach DIN EN 1991-1-1 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke zu berücksichtigen. Bei der Verglasung ist zusätzlich der Lastfall Eigengewicht und Einzellast mit einer Aufstandsfläche von 50 x 50 mm in ungünstigster Laststellung zu untersuchen.
Entsprechend der Zusatzanforderungen nach DIN 18008-5 sind Glastreppen und begehbare Verglasungen aus Verbundsicherheitsglas (VSG) mit mindestens drei Scheiben auszubilden. Um auch nicht schwindelfreien Personen ihr Betreten zu ermöglichen, werden häufig geätzte, gefärbte, beschichtete, bedruckte oder satinierte Verglasungen verwendet. Bei Treppen, bei denen mit großen Einzellasten zu rechnen ist, wie etwa in Warenhäusern oder Fabrikgebäuden, muss durch die Art der Konstruktion eine ausreichende Lastverteilung gewährleistet sein. Zur Dimensionierung sind Nachweise für statische und stoßartige Einwirkungen zu erbringen. Als Gebrauchstauglichkeitskriterium ist eine Durchbiegung von 1/200 der maßgebenden Stützweite einzuhalten. Der Nachweis der Tragfähigkeit ist nach DIN 18008-1 Begriffe und allgemeine Grundlagen unter Berücksichtigung einer intakten Verglasung zu führen. Außerdem ist als außergewöhnliche Bemessungssituation anzunehmen, dass die obere Scheibe des Verbundsicherheitsglases gebrochen ist und daher nicht mitträgt.
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