Geländer

Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen) Geländer anzubringen sind. Dies gilt auch für Ebenen mit einer Absturzhöhe ab 1,00 m. Zudem sind für Folgen von mindestens drei Stufen feste und griffsichere Handläufe gefordert. Handläufe sorgen für Halt und Führung, Geländer schützen vor dem Herabstürzen von Menschen und größeren Gegenständen. Außerdem nehmen Geländer seitliche Belastungen auf, die z.B. durch das Anlehnen von Personen entstehen.

Faltwerktreppe mit Brüstungsgeländer aus Stahl im Hotel Lamaison in Saarlouis.
Wendeltreppe aus Stahl mit Glasgeländer im Foyer der KfW in Frankfurt.
Beim Gurtgeländer verlaufen die Streben, sogenannte Kniegurte, parallel zur Treppenneigung.

Geländerhöhe
Die Landesbauordnungen fordern bis zu einer Absturzhöhe von 12,00 m eine Geländerhöhe von mindestens 90 cm, von der Stufenvorderkante lotrecht nach oben gemessen. Ab 12,00 m Absturzhöhe muss das Geländer mindestens 110 cm hoch sein, sofern das Treppenauge breiter als 20 cm ist. Die Arbeitsstättenverordnung legt darüber hinaus für Gebäude mit Arbeitsstätten, Industrieanlagen und Kraftwerken eine Mindest-Geländerhöhe von 100 cm fest.

Maßvorgaben, Abstände
Die DIN 18065 Gebäudetreppen macht zudem detailliertere Vorgaben für Geländer und Geländerfüllungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen: Liegt zum Beispiel das Geländer neben Treppenlauf oder -podest, darf der Abstand höchstens 6 cm betragen. Die Geländerunterkante muss dann mindestens so weit heruntergezogen werden, dass sie mit einer gedachten Verbindungslinie durch den halben Auftritt jeder Stufe zusammenfällt. Liegt das Geländer über dem Treppenlauf, ist die Unterkante des Geländers so zu wählen, dass ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 cm nicht hindurchgeschoben werden kann. Zwischen Treppenpodest und Geländer darf eine Lücke von maximal 12 cm entstehen.

Konstruktion

Treppengeländer können aus verschiedenen Materialien gefertigt und mit den unterschiedlichsten Geländerfüllungen ausgebildet sein. Der Begriff Stabgeländer bezeichnet Geländer aus Holzstäben oder Stahlprofilen, die lotrecht oder senkrecht zum Treppenlauf angeordnet sind. Beim sogenannten Gurtgeländer dagegen verlaufen die Streben, sogenannte Kniegurte, parallel zur Treppenneigung. Bei der Gestaltung von Treppengeländern spielt die Anordnung des Handlaufs eine wichtige Rolle, für die spezielle Anforderungen gelten (siehe Beitrag Handlauf).

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