Fallarmmarkisen
Bei Fallarmmarkisen wird das Fallrohr durch seitliche, um einen Drehpunkt bewegliche Arme halbkreisförmig nach unten bewegt. Einteilige Fallarmmarkisen haben eine Maximalbreite vom ca. 4 m, es können jedoch mehrere Einzelanlagen gekuppelt werden. Hier liegen die Maximalflächen bei 18 bis 22 m2. Als Behangstoffe kommen Acrylstoffe zum Einsatz, die ab einer Breite von 120 cm senkrecht verarbeitet werden. Alternativ werden Screens bzw. PVC-Gewebe verwendet, die je nach Behanggröße mit Quer- oder Längsnähten verarbeitet werden.
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Aufbau und Befestigung
Es werden geschlossene und offene Fallarmmarkisen unterschieden: Bei einer geschlossenen schützt eine Kassette die Bespannung im eingefahrenen Zustand vor Witterungseinflüssen, während bei einer offenen das Tuch auch im eingerollten Zustand sichtbar ist. Diese Variante kommt dort zum Einsatz, wo der Schutz des Tuches vor Regen nicht notwendig ist, zum Beispiel unterhalb von Balkonen im Geschosswohnungsbau. Offene Fallarmmarkisen haben außerdem besonders kleine Einbaumaße, so passt sie auch in Laibungen oder vorhandene Sturzkästen. Die Tuchwelle wird entsprechend mit einem winkelförmigen Wand- oder Deckenhalter befestigt.
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Das Fallrohr ist links und rechts jeweils mit einem Stützarm
verbunden, dem namensgebendem Fallarm. Dabei handelt es sich meist
um einen Metallstab. Dieser ist am anderen Ende über ein Gelenk mit
einem Wandhalter verbunden, der mit Schrauben in der Außenwand
verankert wird. Je nach Modell hat der Fallarm einen Ausfallwinkel
von bis zu 160 Grad. Druckfedern in oder an den Fallarmen erzeugen
die Zugkraft, die das Tuch bei jeder Armstellung optimal
spannt.
Bedienung
Als Antrieb kommen Getriebe mit abnehmbarer Kurbel und Elektromotoren zur Anwendung. Elektrische Anlagen können auch per Funkfernbedienung oder mit automatischen Steuerungen (Wind-Sonnen-Automatik) ausgerüstet werden.
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