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Niedrigenergiehaus

Mit dem Begriff Niedrigenergiehaus (NEH) dürfen nur Gebäude bezeichnet werden, die einen Jahresheizwärmebedarf zwischen 35-75 kWh/(m²a) aufweisen (siehe auch Passivhäuser). Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) wurde dieser maximal zulässigen Energieverbrauch der allgemeingültige Begriff bzw. der gesetzlich geforderte Baustandard für Neubauten. Die EnEV begrenzte in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf.

Dieser Wert hat sich nicht geändert, ein Gebäude darf nur NEH genannt werden, wenn es einen Jahresheizwärmebedarf aufweist, der innerhalb der genannten Spanne liegt. Mit der Novellierung der EnEV  im Jahr 2009 sind allerdings die Anforderungen an Neubauten verändert bzw. erhöht worden. Seit dem 1. Oktober 2009 werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an einen bestimmten Neubau nicht mehr über den Jahresheizwärmebedarf definiert, sondern über das Referenzgebäudeverfahren.

Vorreiter in der Entwicklung von Niedrigenergiehäusern waren Kanada und die skandinavischen Länder. Seit 1979 gilt dort der Begriff low energie house für Baustandards, die einen gegenüber der damals gültigen Baunorm mehr als halbierten Heizwärmebedarf haben.

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Fachwissen zum Thema

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Einführung

Energieverbrauch und Baustandards

Ziel der verschiedenen Kategorien von Gebäuden ist die Minimierung des Energieverbrauchs und eine nach Möglichkeit (mindestens) den Bedarf deckende Erzeugung von Wärme und Strom.

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