Niedrigenergiehaus
Mit dem Begriff Niedrigenergiehaus (NEH) dürfen nur Gebäude
bezeichnet werden, die einen Jahresheizwärmebedarf zwischen 35-75
kWh/(m²a) aufweisen (siehe auch Passivhäuser).
Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) wurde
dieser maximal zulässigen Energieverbrauch
der allgemeingültige Begriff bzw. der gesetzlich geforderte
Baustandard für Neubauten. Die EnEV
begrenzte in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den
spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den
Primärenergiebedarf.
Dieser Wert hat sich nicht geändert, ein Gebäude darf nur NEH
genannt werden, wenn es einen Jahresheizwärmebedarf aufweist, der
innerhalb der genannten Spanne liegt. Mit der Novellierung der
EnEV im Jahr 2009 sind allerdings die Anforderungen an
Neubauten verändert bzw. erhöht worden. Seit dem 1. Oktober 2009
werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an einen bestimmten
Neubau nicht mehr über den Jahresheizwärmebedarf definiert, sondern
über das Referenzgebäudeverfahren.
Vorreiter in der Entwicklung von Niedrigenergiehäusern waren Kanada
und die skandinavischen Länder. Seit 1979 gilt dort der Begriff
low energie house für Baustandards, die einen gegenüber der
damals gültigen Baunorm mehr als halbierten Heizwärmebedarf
haben.
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