Normtrittschallpegel
Der Normtrittschallpegel bezeichnet das Geräusch, das in einem -
zu schützenden - Raum noch zu hören ist. Je kleiner der
Normtrittschallpegel ist, desto geringer das Geräusch,
dementsprechend erhöht sich der Komfort.Aus Gründen der
internationalen Angleichung der Normen wurde 1984 der bewertete
Normtrittschallpegel Ln,w eingeführt, der einen
normierten Geräuschpegel unter der Decke darstellt. Die
messtechnische Bestimmung erfolgt mit einem Norm-Hammerwerk.
Ln = L+ lgA/A0 [dB]
(Zeichenerklärung: Ln: Normtrittschallpegel,
L: Trittschallpegel
im Empfangsraum, A: Äquivalente Schallabsorptionsfläche,
A0: Bezugsabsorptionsfläche)Auch hier wird in
analoger Form wie beim Luftschall,
ein Mittelwert, der sogenannte bewertete Normtrittschallpegel Ln,w
gebildet.
In der Literatur findet man häufig das Trittschallschutzmaß als
Angabe für den Trittschallschutz. Normtrittschallpegel Ln,w und
Trittschallschutzmaß stehen wie folgt zueinander:
Ln,w = 63 -TSM [dB]
Da die Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen (bei Geschossdecken
üblicherweise schwimmender Estrich) in gewissen Grenzen von der
Rohdecke abhängig ist, wird die Wirkung von Deckenauflagen auf eine
einheitliche Norm-Rohdecke bezogen.
Der vorhandene Trittschallschutz errechnet sich aus dem
äquivalenten bewerteten Normtrittschallpegel und dem messtechnisch
ermittelten Verbesserungsmaß:
Ln, w = Ln, eq, w- Lw [dB]
Die Grenzwerte für den Normtrittschallpegel sind in der DIN
4109 festgelegt. Der Standard-Schallschutz gemäß DIN 4109 zwischen
Einfamiliendoppel- und Reihenhäusern muss kleiner als 48 dB
sein.
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