Nebelgeräte
Zusatzgeräte zu Einbruchmeldeanlagen, die bei Alarmauslösung
innerhalb von Sekunden einen Raum vollständig mit undurchsichtigen
Aerosolen (Nebel) ausfüllen, so dass ein Eindringling die
Orientierung verliert.
Gemäß VdS
Richtlinien-Entwurf 2525 muss die Anlage in dem vom Hersteller
spezifizierten Raumvolumen die Sichtweite für mindestens 20 Minuten
auf maximal 30 cm herabsetzen. Der Nebel muss gesundheitlich und in
Bezug auf Sachen aller Art (z.B. Nahrungs- und Genussmittel,
Kunstgegenstände, Bekleidung, Leder, Pelze, Teppiche) unbedenklich
sein und darf beim Einsatz keine Rückstände hinterlassen. Dem Nebel
soll (Polizeiempfehlung) bzw. darf (VdS 2525) kein Reizstoff (z.B.
CS) beigemischt werden.
VdS und Polizei weisen übereinstimmend darauf hin, dass Nebelgeräte
auf keinen Fall durch einen Überfallalarm ausgelöst werden
dürfen.