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Nebelgeräte

Zusatzgeräte zu Einbruchmeldeanlagen, die bei Alarmauslösung innerhalb von Sekunden einen Raum vollständig mit undurchsichtigen Aerosolen (Nebel) ausfüllen, so dass ein Eindringling die Orientierung verliert.

Gemäß VdS Richtlinien-Entwurf 2525 muss die Anlage in dem vom Hersteller spezifizierten Raumvolumen die Sichtweite für mindestens 20 Minuten auf maximal 30 cm herabsetzen. Der Nebel muss gesundheitlich und in Bezug auf Sachen aller Art (z.B. Nahrungs- und Genussmittel, Kunstgegenstände, Bekleidung, Leder, Pelze, Teppiche) unbedenklich sein und darf beim Einsatz keine Rückstände hinterlassen. Dem Nebel soll (Polizeiempfehlung) bzw. darf (VdS 2525) kein Reizstoff (z.B. CS) beigemischt werden.
VdS und Polizei weisen übereinstimmend darauf hin, dass Nebelgeräte auf keinen Fall durch einen Überfallalarm ausgelöst werden dürfen.

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