Niederspannungsrichtlinie
Um innerhalb des EG-Binnenmarktes technische Handelshemmnisse
abzubauen, wurden im Rahmen des Harmonisierungskonzepts nach § 100a
des Einigungsvertrages Anforderungen an Erzeugnisse in
EG-Richtlinien festgelegt. Hierbei regelt die
Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG) das In-Verkehrbringen
elektrischer Betriebsmittel in der EG.
Seit dem 1.1.1997 dürfen in der EG nur noch Produkte in Verkehr
gebracht werden, die den Bestimmungen der Niederspannungsrichtlinie
entsprechen. Sachverständige des TÜV beraten den Hersteller bei der
normenkonformen Gestaltung der Produkte. Der Hersteller gewinnt so
die erforderliche Sicherheit für die Zertifizierung seiner Produkte
mit der CE-Kennzeichnung,
für das In-Verkehrbringen in der EG sowie für die
Produkthaftung.