_Sicherheitstechnik
Nichtautomatischer Brandmelder
Nichtautomatische Melder sind Melder, die von Personen mittelbar
oder unmittelbar betätigt werden können. (Definition nach DIN VDE
0833)
Ein nichtautomatischer Brandmelder
ist Teil einer Brandmeldeanlage, mit dem die Brandmeldung von Hand
ausgelöst werden kann. (Definition nach DIN 14675)
Melder, mit dem die Brandmeldung manuell eingeleitet werden kann.
(Definition nach DIN EN 54-1)
Nichtautomatische Brandmelder (Feuer- Handtaster) sind Geräte, mit
denen der Brandalarm
von Hand ausgelöst werden kann. (Definition nach
VKF/Sicherheitsinstitut)