_Sicherheitstechnik
Notstromversorgung
Nach DIN VDE 0833 muss eine Gefahrenmeldeanlage über zwei
voneinander unabhängige Energiequellen verfügen (Netz und
Batterie). Das Netzgerät muss in der Lage sein, neben der Deckung
des Energiebedarfs der Anlage die Ladung der Batterie zu erhalten
bzw. die Batterie innerhalb von 24 Stunden auf mindestens 80 %
ihrer Nennkapazität aufzuladen.