Nachrüstungen
Die einbruchhemmende Wirkung von Fenstern und Türen kann durch
das Anbringen von Zusatzverriegelungen, sogenannten
Nachrüstsicherungen, zumindest punktuell erhöht werden.
Im Jahr 2000 erschien die offizielle normative Regelung DIN 18104
"Einbruchhemmende Nachrüstprodukte – Teil 1 Aufschraubbare
Nachrüstprodukte für Fenster und Türen, Anforderung und
Prüfverfahren". Teil 2 wird sich mit im Falz eingelassenen
Nachrüstprodukten beschäftigen. Hierfür liegt das erste
Druckmanuskript vor. Der Prüfplan sieht eine statische Belastung
und einen manuellen Einbruchversuch mit einfachen Werkzeugen
(Werkzeugsatz A aus DIN V ENV 1630) vor.
Des Weiteren müssen die Hersteller ihren Produkten eine leicht
verständliche Bedienungsanleitung (bebildert) und eine detaillierte
Montageanweisung mit Angaben zum Einsatzgebiet (für Türen oder
Fenster), Hinweisen zu den nötigen Befestigungsmitteln (Anzahl,
Dimension) und deren Verwendungszweck (für Holz, Kunststoff, Beton
etc.), Angaben zu den benötigten Werkzeugen zur Montage usw.
beilegen.
Ein VdS-Prüfverfahren für Nachrüstsortimente an Fenstern und Türen
ist im September 1997 erschienen (VdS 2536).