_Altbau
Nachrüstverpflichtung
Seit Einführung der ersten Energieeinsparverordnung
im Februar 2002 gehören Nachrüstverpflichtungen in Bestandsgebäuden
zum gesetzlichen Standard. Das bedeutet, dass die Anforderungen an
ein Gebäude wie die Mindestdämmwirkung oder der Einsatz
energieeffizienter Haustechnik-Komponenten streng definiert sind
und nachträglich erfüllt werden müssen.
Hierzu zählen u.a.:
- Austausch veralteter Heizkessel
- Dämmung von Wärme- und Warmwasserverteilungsleitungen in nicht beheizten Räumen
- Dämmung der obersten Geschossdecken, des Daches oder Dachschrägen
- Dämmung der Außenwände, Fenster und -türen
- Dämmung erdberührter Bauteile
- Regelmäßige Überprüfung und Wartung der vorhandenen Heizungs-,
Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgungsanlage
durch Fachfirmen