Nennwert λD
Die Wärmeleitfähigkeit
λ ist eine Eigenschaft von Baustoffen; sie dient zur Ermittlung des
U-Wertes.
Der λ-Wert ist der Bemessungswert, während λD der
Nennwert ist und meist von Herstellern für die Wärmeleitfähigkeit
ihrer Produkte angegeben wird.
Um daraus den Bemessungswert λ für den rechnerischen Nachweis zur
EnEV
zu erhalten, muss λD mit einem Sicherheitszuschlag von
1,2 bzw. 20% nach DIN 4108-4 Wärmeschutz und Energie-Einsparung
in Gebäuden - Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische
Bemessungswert versehen werden. Liegt für den Dämmstoff
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vor und wird die
Produktion fremdüberwacht, resultiert ein geringerer Zuschlag auf
λD von nur 1,05 bzw. 5 % um den Bemessungswert λ zu
erhalten.