Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Nachtrag

Nachträge können Änderungen oder Ergänzungen sein, die nicht Inhalt des Bauvertrags sind und nach Vertragsabschluss von Auftraggeber*innen veranlasst werden. Leistungen, die Bauunternehmen ohne Auftrag ausführen, können nicht in Rechnung gestellt werden. Sind bauherrenseitig Zusatzleistungen gefordert, die deutlich über den im Bauvertrag vereinbarten Umfang hinausgehen, ist ein Nachtrag als Vergütungsabsicherung für das Bauunternehmen zu formulieren. Zu beachten ist, dass der Ablauf der Ausführung, wie auch vereinbarte Termine ggf. neu definiert werden müssen.

Fachwissen zum Thema

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

Kosten und Verträge

Nachträge

Neben vereinbarten Leistungen werden unter Umständen auch zusätzliche Arbeiten vergütet. Das setzt allerdings voraus, dass die Grundvoraussetzungen für die Stellung eines Nachtrags erfüllt werden.

Mustervertrag

Mustervertrag

Kosten und Verträge

Vertragsarten im Bauwesen

Die Beauftragung von Planer*innen, Firmen und Dienstleistern unterliegt verschiedenen Einstellungsverhältnissen. Diese bestimmen die Haft- und Vergütungsart.

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

Kosten und Verträge

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist für öffentliche Auftraggeber*innen verpflichtend, aber auch private Bauherr*innen können von ihr Gebrauch machen.

Kontakt Redaktion BauNetz Wissen: wissen@baunetz.de
BauNetz Wissen Controlling und Management sponsored by:
PROJEKT PRO GmbH | Kontakt +49 8052 95179-0 | www.projektpro.com
Zur Glossar Übersicht

151 Einträge