Nicht belüftetes Dach (IV): Wärmedämmung

Der erforderliche Wärmeschutz von Bauteilen ist nach DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden (Mindestwärmeschutz) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Er wird mit dem Wärmedurchgangskoeffizienten U angegeben. Dieser sollte für Neubauten bei U < 0,20 W/(m²k) und bei Sanierungen U < 0,24 W/(m²k) liegen.

In der Praxis hat sich eine Kombination aus Zwischensparren- und Aufsparrendämmung bewährt. Die Ebene unterhalb des Sparrens kann als Konstruktionsebene ebenfalls ausgedämmt werden und den Gesamtaufbau ergänzen.

Wichtig ist, dass bereits bei der Planung das Zusammenspiel und damit die Schadenfreiheit (Wärmebrückenvermeidung/-minimierung und damit Tauwasserfreiheit) zwischen verschiedenen Bauteilen berücksichtigt wird. Alle Dämmstoffe, die mindestens die Brandschutzanforderungen der Baustoffklasse B 2 (normal entflammbar) erfüllen, können eingebaut werden.

Fachwissen zum Thema

Die Ebene zwischen der Eindeckung und der Unterspannung und die zwischen Unterspannung und der Wärmedämmung ist belüftet

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Belüftetes Dach (IV): Wärmedämmung

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