Schäden beim geneigten Dach
Gallerie
Mängel und Schäden
In der Bauschädensammlung von Günter Zimmermann*, wird
einleitend festgestellt, dass der Jurist den Begriff Bauschaden
nicht kennt – er kenne nur die Begriffe Mangel des Werks und
Bauwerksmangel. Weiter heißt es, dass nach dem Werkvertragsrecht
des BGB der Unternehmer seine Werkleistung so herstellen muss, dass
diese die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufhebt oder mindert. Hieraus lässt sich folgende Definition
ableiten: Ein Bauwerksmangel ist das Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, einer Werkleistung oder ein Fehler, der den Wert oder
die Tauglichkeit einer Werkleistung zu dem gewöhnlichen oder zu dem
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert.
Hier muss kurz auf die Begriffe Mangel und Schäden eingegangen
werden. Rechtlich besteht zwischen beiden ein wesentlicher
Unterschied: Ein Mangel haftet einer Sache an; nur einer Person
kann ein Schaden zugeführt werden. Schaden ist jeder Nachteil, den
eine natürliche oder juristische Person selbst oder an einem ihrer
Güter durch ein bestimmtes Ereignis erleidet. Im weiteren Sinne
kann ein Schaden auch einer Vielzahl von Personen entstehen (z.B.
volkswirtschaftlicher Schaden). Nach dem weitesten Verständnis wird
der Schaden mit dem Mangel gleichgesetzt.
Das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks gilt als allgemein
anerkannte Regel der Technik. Eine Nichtbeachtung der
Regelwerksteile stellt bereits einen Baumangel dar. Das Regelwerk
ist die Grundlage für eine sach- und fachgerechte Planung und
Ausführung aller Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten.
Häufung von Unwettern
Systematische Wetteraufzeichnungen und deren Auswertungen über die
letzten Jahrzehnte zeigen, dass es von Jahr zu Jahr mehr und
heftigere Unwetter gibt. Experten sind sich einig, dass die
Häufigkeit schwerer Unwetter und Naturkatastrophen weiter ansteigt.
Schwerer Hagelschlag hat im Jahr 2006 zu verheerenden Zerstörungen
in der Natur und an Gebäuden geführt. Dächer und vor allem
Flachdächer müssen daher gut geplant und ausgeführt werden.
Nur ein unversehrtes Dach, das keine lose Eindeckung, Risse oder
undichte Stellen aufweist, kann Wind, Frost und Feuchtigkeit
trotzen. So ist schon in der Planung und Ausschreibung auf die
richtige Konstruktion und Ausführung zu achten. Seit 2004 gibt es
zum Beispiel neue Abmessungen für Dachlatten, für die jedoch immer
noch häufig Abfallholz verwendet wird. Das hat zur Folge, dass die
Tragfähigkeit nicht gewährleistet und es bereits zu einigen
Durchbrüchen gekommen ist. Leider sind Dachlatten in einer
normgerechten Qualität oft schwierig zu bekommen.
Auswirkungen von Schäden
Auch kleine Beschädigungen der Dachkonstruktion können zu
dauerhaften Schäden an der Bausubstanz führen. Hier ist zwischen
einem tatsächlichen Schaden und hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten
auf Grund natürlicher Materialien - wie etwa bei Abplatzungen von
Ziegeleindeckungen - zu unterscheiden. Findet jedoch beispielsweise
Feuchtigkeit den Weg in die Dachkonstruktion, drohen faulende
Hölzer, feuchte und unwirksame Dämmschichten oder gar Hausschwamm.
Ist z.B. die Dampfsperre nicht luftdicht ausgeführt, steigen
die Heizkosten und das Risiko von Feuchteschäden durch
Kondenswasser. Dachinspektionen und Kontrollen der Ausführung durch
Blower-Door Test oder Wärmebildkamera beugen dem vor und zahlen
sich daher aus.
* Quelle: Zimmermann, G.: Bauschädensammlung. Sachverhalt –
Ursachen – Sanierung, Forum- Verlag, Stuttgart