Mangelhafte Unterdeckung
Fallbeispiel: Ausführung mit Holzwerkstoffplatten
Holzwerkstoffplatten können bei der Ausführung einer Unterdeckung eine Alternative zu üblichen Unterdeckbahnen darstellen. Das folgende Fallbeispiel zeigt, welche Schäden und Risiken durch eine fachlich fehlerhafte Ausführung entstehen können.
Bei einem kleinen Einfamilienhaus planten die Bauherren eine umfassende Umbaumaßnahme einschließlich eines vollständig neuen Dachstuhls. Statt einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn wurde eine großflächige Unterdeckung aus Holzwerkstoffplatten mit einem vergleichsweise niedrigen sd-Wert ausgewählt. Das Dach wurde als einfaches Satteldach ausgeführt. In die Dachflächen waren mehrere Dachflächenfenster integriert, teilweise als Lichtbänder mit zwei oder drei Fenstern. Hinzu kamen weitere Durchdringungen, etwa für Dunstrohre und Kamine.
Ungeplante Änderung im Bauablauf
Während der Bauphase war ein neuer Giebel noch nicht endgültig hergestellt. Deshalb sollte die Unterdeckung in diesem Bereich zunächst offen bleiben, um den Arbeitsablauf des Rohbauunternehmens zu erleichtern. Diese Forderung führte jedoch zu einer Ausführung der Unterdeckung, die von den Vorgaben des Plattenherstellers abwich.
Nach der produktspezifischen Verlegeanleitung des verwendeten Plattensystems galten unter anderem folgende Anforderungen:
- Plattenstöße sind so anzuordnen, dass sie mindestens um ein Sparrenfeld gegeneinander versetzt liegen.
- Bei Sparrenachsabständen von mehr als 85 Zentimetern sind die Nut- und Federverbindungen zu verleimen.
- Die Nut- und Federverbindungen müssen dicht geschlossen ausgeführt werden.
Im vorliegenden Fall betrug der Sparrenachsabstand 94 Zentimeter. Damit wäre nach Herstellervorgabe eine Verleimung der Nut- und Federverbindungen erforderlich gewesen.
Ausführungsfehler
Die Ausführung im Dachgeschoss entsprach jedoch in mehreren Punkten nicht diesen Anforderungen. Der Versatz der Plattenstöße betrug lediglich 7,5 Zentimeter und damit deutlich weniger als ein Sparrenfeld. Bereits nach kurzer Zeit zeigten sich Schäden an den Verbindungen. Zudem kam es zu einem erheblichen Durchhang der Platten. Dadurch war die Regensicherheit der Unterdeckung beziehungsweise der vorgesehenen Zusatzmaßnahme nicht mehr ausreichend gewährleistet.
Um den Regenschutz nachträglich zu verbessern, wurden die Stöße mit einem Butylband überklebt. Dieses Band war jedoch nach den vorliegenden Angaben nicht vom Hersteller der Unterdeckplatten für diesen Anwendungsfall freigegeben. Außerdem wurden die betroffenen Bereiche nicht mit dem gegebenenfalls erforderlichen holzschützenden Voranstrich beziehungsweise Primer vorbereitet. Das verwendete, zudem offenbar zu schmale Band ließ sich ohne großen Aufwand wieder abziehen.
Was ändert die Freigabe durch den Hersteller?
In einem Gespräch mit dem Hersteller wurde bekannt, dass der ausführende Betrieb offenbar eine technische Freigabe erhalten hatte. Diese Freigabe stellte jedoch keine uneingeschränkte Herstellergarantie dar. Insbesondere für den Bereich der Dachflächenfenster galt keine Garantie, obwohl bei fachgerechter, systemkonformer Ausführung der Anschlüsse nach Angaben der beteiligten Hersteller eine Herstellergarantie von bis zu zehn Jahren möglich gewesen wäre.
Eine erneute Rückfrage des hinzugezogenen Sachverständigen beim Hersteller der Unterdeckplatten ergab, dass sich die Freigabe möglicherweise nur auf eine einzelne Abweichung bezogen hatte, nicht jedoch auf die Kombination mehrerer Ausführungsfehler. Damit bestand für die ausgeführte Konstruktion keine Herstellergarantie. Die Gewährleistungs- beziehungsweise Mängelhaftungsansprüche gegenüber dem ausführenden Betrieb bleiben davon grundsätzlich unberührt.
Welche Anforderungen gelten?
Unabhängig von den produktspezifischen Verlegevorgaben sind die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen sowie das ZVDH-Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen. Ergänzend sind die Anforderungen des Feuchteschutzes nach DIN 4108-3: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung zu beachten. Abweichungen von den Herstellervorgaben oder den Fachregeln müssen objektbezogen geplant, schriftlich freigegeben und so ausgeführt werden, dass die Regensicherheit der Unterdeckung dauerhaft gewährleistet bleibt.
