Veränderte Gebäudetechnik durch Baustandards

Mehr erneuerbare Energien und geringerer Primärenergiebedarf

Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien für Heizung und Warmwasserbereitung wichtige Bausteine für den zukunftsfähigen Betrieb von Gebäuden sind. Um diesen Anspruch in der Praxis verankern zu können, haben viele Länder Baustandards entwickelt, die eine verbindliche Grundlage für den Neubau und die Sanierung bilden. Dazu gehören etwa der Schweizer Minergiestandard oder das noch junge Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland. Der Trend geht klar weg von der Nutzung fossiler Energieträger hin zu einer kombiniert zentralen/dezentralen, ressourcenschonenden Energiegewinnung und einem smarten Energiemanagement.

Gallerie

Das Bauen nach gesetzlich geregelten Gebäudestandards, die Gebäude nach ihrem jährlichen spezifischen Energiebedarf einstufen, hat in Deutschland Tradition. Die erste Wärmeschutzverordnung trat bereits 1977 in Kraft und begrenzte vornehmlich die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und somit die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Novellierungen, die die Anforderungen steigerten, folgten 1982 und 1995. Ab 2002 musste nach der der Energieeinsparverordnung (EnEV) gebaut werden, die die energetische Bauteilqualität erstmals mit der Anlagentechnik zusammenführte. Fast zwanzig Jahre lang war die EnEV gültig, ehe sie – und mit ihr das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – im November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurde. Im GEG sind die wichtigsten energetischen Rahmenbedingungen für Neubauten und Sanierungen festgelegt. Geregelt werden bauliche und technische Anforderungen an ein Gebäude, auch unter Einsatz erneuerbarer Energien.

Energieausweis im GEG

Wichtiger Bestandteil und Instrument des GEG ist der Energieausweis, der bei Neubau, Kauf oder Vermietung ausgestellt werden muss. Der Energieausweis fasst übersichtlich zusammen, mit welchem Energieverbrauch in einem Gebäude zu rechnen ist. Neben den wichtigsten Kennzahlen ist dort auch die Energieeffizienzklasse dargestellt, wie sie in ähnlicher Form auch etwa auf Elektrogeräten zu finden ist. Die Spanne reicht von A+ (sehr energiesparend) bis H (nicht energiesparend). So schafft der Energieausweis auf einen Blick Klarheit über den energetischen Zustand und Standard eines Gebäudes, was auch Rückschlüsse auf den Ressourcen- bzw. Primärenergieverbrauch und die CO₂-Emissionen zulässt.

Niedrigstenergiehaus

Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Ende 2020 ist es verpflichtend, Neubauten mindestens nach dem Niedrigstenergiehaus-Standard zu errichten. Nach den Maßstäben der Kreditanstalt für Wiederaufbau handelt es sich dabei um den Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ oder „KfW 55“ (mit Bezug auf die EnEV 2009). Eine genaue Definition findet sich in der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). Künftig wird das Niedrigstenergiehaus nach den Forderungen des Gesetzgebers zum Standard werden, um den Anteil an erneuerbaren Energien zu vergrößern und den Primärenergieverbrauch sowie die CO₂-Emissionen zu senken.

Niedrigenergiehaus

Auch wenn der Begriff Niedrigenergiehaus sehr geläufig ist, ist er weder rechtlich geschützt noch durch Normierungen definiert. Meist wird er umgangssprachlich für Gebäude genutzt, die vergleichsweise wenig Energie benötigen.

KfW-Effizienzhaus

Der Begriff Effizienzhaus wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Kategorien, etwa dem KfW 40 oder dem KfW 55. Diese Zahlen geben den Prozentwert des berechneten Primärenergiebedarfs in Bezug zu einem Referenzgebäude an. Berücksichtigt werden dabei zwei Kriterien: Wie hoch ist der Gesamt­energie­bedarf, also der Primär­energie­bedarf, der Immobilie? Und wie gut ist die Wärme­dämmung der Gebäude­hülle bzw. wie hoch ist der Transmissions­wärmeverlust? Die Standards blieben mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2021 erhalten.

Passivhaus

Passivhäuser heißen so, da der überwiegende Teil des Heizwärmebedarfs aus „passiven“ Quellen wie Sonneneinstrahlung sowie Abwärme der Bewohner und elektrischen Geräte gedeckt wird. Ein konventionelles, wassergeführtes Heizsystem ist in Passivhäusern unnötig, denn der Restwärmebedarf kann häufig über eine Beheizung der Zuluft der Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gedeckt werden. Um den Passivhausstandard des Passivhaus Instituts erreichen zu können, müssen folgende Parameter erfüllt sein: Der Heizwärmebedarf pro Quadratmeter und Jahr darf maximal 15 kWh betragen. Die Behaglichkeitskriterien müssen in jedem Wohnraum zu jeder Jahreszeit erfüllt sein. Außerdem darf der Primärenergiebedarf für alle Haushaltsanwendungen (Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom) nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter und Jahr betragen. Damit verbrauchen Passivhäuser etwa 75 Prozent weniger Heizenergie als übliche Neubauten und bis zu neunzig Prozent weniger als Bestandsgebäude. Um diese Vorgaben zu erreichen, sind zunächst eine sehr gute Wärmedämmung, eine dichte Gebäudehülle und eine kompakte Bauweise sowie eine geschickte Ausrichtung des Gebäudes, die den Sonnenstand berücksichtigt, notwendig.

Nullenergiehaus

Um ein Nullenergiehaus handelt es sich, wenn in Bilanz über ein Jahr die produzierte Energiemenge rechnerisch dem Energieverbrauch entspricht, der externe Energiebezug also durch eigene Energieerzeugung ausgeglichen wird. Damit ähnelt das Nullenergiehaus dem Passivhaus, mit dem Unterschied, dass beim Passivhaus der Fokus auf einer passiven Erzeugung von Energie bzw. der Nutzung von passiver Energie liegt, während sich beim Nullenergiehaus Energieerzeugung und -verbrauch rein rechnerisch die Waage halten. Nicht berücksichtigt wird dabei die beim Bau des Hauses benötigte Energie für Herstellung, Transport, Einbau und Entsorgung von Baustoffen, die sogenannte „graue Energie“.

Energieautarkes (Nullenergie-)Haus

Das Nullenergiehaus ist nur rechnerisch energieautark und bezieht in Phasen geringer Eigenenergieproduktion und vergleichsweise höheren Verbrauchs Energie von externen Quellen. Einen tatsächlich energieautarken Betrieb erreicht man, wenn im oder am Gebäude meist mehr Energie erzeugt wird, als benötigt wird. Die überschüssige Energie wird dann für die spätere Nutzung in Wärme- und Stromspeichern verfügbar gemacht. Somit ist ein energieautarkes Haus jederzeit ein Nullenergiehaus und benötigt keine externen Energiequellen. Wie beim Passivhaus sind die baulichen Voraussetzungen dabei von zentraler Bedeutung, etwa die Gebäudehülle oder auch die Speichermassen der Bauteile.

Plusenergiehaus

Das Plusenergiehaus basiert auf einem ähnlichenEnergieversorgungskonzept wie das Nullenergiehaus, allerdings weist die jährliche Energiebilanz hier einen positiven Wert auf. Auf der Liegenschaft des Gebäudes wird also über das Jahr mehr Energie erzeugt als das Gebäude im gleichen Zeitraum verbraucht. Ein Stromspeicher ist nicht nötig, um den Plusenergiehaus-Standard zu erreichen, denn überschüssig erzeugter Strom wird ins öffentliche Stromnetz gespeist, das somit als saisonaler „Speicher“ genutzt wird. Die Heizung funktioniert im Plusenergiehaus mindestens per Wärmepumpe oder sogar ausschließlich durch eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Allerdings existiert keine allgemein akzeptierte Definition oder Norm für Plusenergiehäuser.

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Die Gebäudetechnik sollte nicht nur eine ressourcenschonende Energieerzeugung und eine effiziente Energieverwendung ermöglichen, sondern auch das Wohlbefinden der Nutzer unterstützen.

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Lüftung

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GEG-Systemberater: Die gewünschte Haustechnik auswählen und schnell die bestmöglichen Förderungen ermitteln.

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