Hausanschlussraum
Anforderungen Anschlüsse und Anordnung im Geäbude
In Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten sind alle Anschlussleitungen und Betriebseinrichtungen der Wasser,- Strom, Gas- und Fernwärmeversorgung, der Abwasserentsorgung sowie die Telekommunikationsanlage in einem eigenen Hausanschlussraum (HA-Raum oder HAR) unterzubringen.
Gallerie
Hat das Gebäude fünf oder weniger Wohnungen, reicht eine
Hausanschlusswand; in Einfamilienhäusern eine Hausanschlussnische.
Festgelegt ist dies in der DIN 18012
Haus-Anschlusseinrichtungen – Allgemeine
Planungsgrundlagen. Ein eigener Raum hat den Vorteil, dass alle
nach Vorgaben eingebauten Hausanschlusseinrichtungen sicher
bedient, gewartet und repariert werden können. Dies sind:
- Hauptabsperreinrichtung für die Trinkwasserversorgung, Druckminderer, Wasserzähler, Rückflussverhinderer, Filter, Rohrtrenner
- Abwasseranschluss mit letzter Reinigungs- und Revisionsöffnung vor dem Abwasseranschlusskanal
- Hausanschlusskasten für die Stromversorgung mit Sicherungen, Stromzähler oder Einspeisezähler (Photovoltaik- oder KWK-Anlage)
- Telekommunikation (z.B. ISDN-Telefon und DSL)
- Hauptabsperrventil der Erdgasversorgung, Druckregler, Gaszähler
und -strömungswächter
- Hausanschlussstation (HA-Station) bei Anschluss an die Fernwärme
Nach DIN 18012 müssen Hausanschlussräume trocken, begehbar, belüftbar und frostfrei sein, an der Gebäudeaußenwand liegen und über allgemein zugängliche Räume, z.B. Flure, Treppenhäuser, Kellergänge oder direkt von außen erreichbar sein. Sie dürfen nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen. Die Mindestmaße für einen Raum bis etwa 30 Wohneinheiten betragen 2,00 m in Länge und Höhe sowie 1,80 m in der Breite (bei Belegung einer Wand). Die Anforderungen des Schallschutzes nach DIN 4109: Schallschutz im Hochbau sind ebenfalls einzuhalten.
Jeder Hausanschlussraum ist mit einem Schild als solcher zu kennzeichnen. Er muss mindestens einen elektrischen Auslass für Beleuchtung mit Schalter an der Tür und eine Schutzkontaktsteckdose aufweisen. Sicherheitsabstände von mindestens 0,30 m zwischen den Leitungen und Einrichtungen der einzelnen Versorgungsträger sind einzuhalten. Für alle Installationen sind eine Erdung und ein Potenzialausgleich vorzusehen. Schlussendlich hat die Ausführung des Hausanschlussraumes in Abstimmung mit den TAB (Technische Anschlussbedingungen) der Versorgungsunternehmen zu erfolgen.
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