Gebäudetechnik in barrierefreien Bauten
Auswirkungen der DIN 18040
Die Barrierefreiheit von Gebäuden ist ein Kriterium, das in jeder Planung berücksichtigt werden muss. Die entprechenden Vorgaben sind in der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude und in der DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen zusammengefasst.
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Wesentlich ist dabei die Bereitstellung von angemessenen
Bewegungsflächen und Durchgangsöffnungen als Teil des
Gebäudeentwurfs. Dabei wirkt sich die Gestaltung der
Sanitärbereiche am meisten auf die Gebäudetechnik aus. Hier sind
Vorgaben zur Positionierung von Sanitärobjekten, zur Ausbildung von
Duschen, Badewannen und Waschtischen sowie zur Verwendung
besonderer Armaturen zu berücksichtigen. Dazu gehören:
- die Bereitstellung schwellenfreier Duschen
- die Positionierung von Abflüssen
- die Ausbilding von Gefällen
- die Einhaltung vorgegebener Abstände zwischen und Höhen von Sanitärobjekten, Armaturen und Stütz-/Haltegriffen
- die Unterfahrbarkeit von Waschtischen und Badewannen
- die Installation geeigneter Bedienelemente wie z.B. Einhebelarmaturen
- die mögliche Verwendung berührungslos bedienbarer Armaturen mit
Temperaturbegrenzung
- die mögliche Verwendung von WC-Steuerungen
- der mögliche Einbau „intelligenter“ Toiletten
Weitere Anforderungen an die Gebäudetechnik stellen die Erschließung, verschiedene Bedienungsvorrichtungen sowie Orientierungshilfen und die Beschilderung. So sind beispielsweise Aufzüge in ausreichender Anzahl vorzusehen, Bedienungselemente von kraftbetätigten Türen und Notrufschalter müssen den Vorgaben entsprechend positioniert und gestaltet sein und Fluchtwege sind durch besondere Lichtbänder, richtungsweisende Beleuchtung und Tonsignale zu kennzeichnen.
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