Förderung von Gründächern in Hamburg
Zuschüsse seit 2020
In Hamburg werden seit Juni 2020 Dachbegrünungen durch öffentliche Zuschüsse und indirekt durch die Gebührenreduktion bei der Splittung der Abwassergebühr gefördert. Aufgrund des Retentionsvermögens wird die Niederschlagswassergebühr für Gründachflächen mit einem Substrataufbau ab fünf Zentimetern um 50 Prozent gemindert.
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Bis 2024 stellt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) für ein Förderprogramm zur Dachbegrünung drei Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden freiwillige Maßnahmen der Intensiv- oder Extensivbegrünung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Die Förderung wird über die Hamburgische Investitions- und Förderbank beantragt und ausgezahlt. Die Beantragung der Fördermittel ist möglich ab einer geplanten Nettovegetationsfläche von 20 Quadratmetern und bei einer Dachneigung bis zu 30 Grad.
Bei Gewerbegebäuden, Garagen und Carports (Neubau und Bestand) sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden muss die durchwurzelbare Substratdicke mindestens acht Zentimeter betragen. Bei Neubauten von Wohn- und Bürogebäuden sowie sonstige Gebäuden gilt eine Substratdicke von zwölf Zentimetern.
Die Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum von Privatpersonen bei einer Größe von 20 bis zu 100 Quadratmetern Nettovegetationsfläche beträgt pauschal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche und die Fertigstellungspflege entstehen. Diese Pauschalförderung gilt auch für die Begrünung von Nebengebäuden wie Carports, Garagen und Fahrradschuppen.
Für größere Dachflächen und gewerbliche Eigentümer gibt es eine Grundförderung, die aus einem Sockelbetrag von zehn Euro pro Quadratmeter Nettovegetationsfläche (NVF) besteht, zuzüglich ein Euro pro Quadratmeter NVF pro Zentimeter Substratdicke, bis maximal 20 Zentimeter. Für jeden weiteren Zentimeter Substrat erhöht sich die Förderung auf 2 Euro pro Quadratmeter NVF bis maximal 50 cm Substratdicke. Zudem werden 50 Prozent der Kosten für die verbindliche Fertigstellungspflege übernommen.
Pro Dachbegrünungsmaßnahme kann einmalig ein Zuschuss von maximal 100.000 EUR ausgezahlt werden. Zusätzliche Zuschläge sind möglich, zum Beispiel wenn:
- Maßnahmen in der Inneren Stadt und im Innenbereich von Bergedorf (vgl. Karte Gründach: Zuschlag bei der Gründachförderung) getroffen werden (Erhöhung der Grundförderung um 15 Prozent),
- auf dem Dach Flächen für Freiraumnutzung geschaffen werden (14 EUR pro Quadratmeter),
- die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit von Dächern bei bestehenden Gebäuden verbessert werden (100 Prozent der Kosten bis maximal fünf Euro pro Quadratmeter NVF + Brandschutzstreifen),
- Extensivbegrünungen mit solarer Energiegewinnung kombiniert
werden (100 Prozent der Kosten der Befestigung der Anlage bis
maximal zehn Euro pro Quadratmeter).
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