Flachdächer nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Neubau und Sanierung

Seit dem 01.01.2024 gilt das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG regelt alle Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien in Altbau und Neubau sowie die Randbedingungen von Energieausweisen. Inhaltlich bleiben die wesentlichen Aspekte der vorher gültigen Energieregeln (wie dem Energieeinsparungsgesetz – EnEG, der Energieeinsparverordnung – EnEV, dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG sowie dem Gebäudeenergiegesetz – GEG von 2020) gleich. Gemäß Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird die Nutzung von mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Der komplette GEG-Gesetzestext ist auf der unten aufgeführten Webseite des Bundesgesetzblattes zu finden (siehe Surftipps).

Gallerie

Wie die Energieeinsparverordnung arbeitet auch das GEG 2024 mit dem Konzept des Referenzgebäudes.

Für Bestandsbauten gelten diese Regeln zur Nachrüstung:

  • Für eine normgerechte Dämmung von Dach bzw. oberster Geschossdecke ist zu sorgen; hierbei ist zu beachten, dass für die Dämmung in Deckenzwischenräumen Sonderkonditionen gelten (siehe § 47 Abs. 2).
  • Zugängliche Leitungen, die bisher ungedämmt sind, müssen, wenn sie durch unbeheizte Räume führen, gedämmt werden.
  • Heizungsanlagen, die mit Öl oder Gas befeuert werden und vor 1991 eingebaut bzw. aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Später installierte Anlagen dürfen nach 30 Jahren Betriebsdauer nicht mehr betrieben werden.
  • Ab 2026 dürfen Kessel, die mit Heizöl oder festem fossilen Brennstoff betrieben werden, nur neu installiert werden, wenn eine der im GEG aufgeführten Sonderbedingungen gilt (siehe GEG § 72 Abs. 4)
  • Bei Änderungen der Gebäudehülle größer als 10% der Gesamtfläche ist zu beachten, dass der Wärmedurchgang der betroffenen Außenbauteilfläche gemäß GEG begrenzt werden muss.
  • Entgegen der EnEV ist es nun nicht mehr entscheidend, ob bei Erweiterungen auch ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird.

Die Muster für Energieausweise sind nicht mehr im Gebäudeenergiegesetz enthalten; an der Dauer der Gültigkeit hat sich nichts geändert.

Gesetzliche Energieausweispflicht in Deutschland:
Zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjekts muss dem Interessenten bzw. der Interessentin ein Energieausweis vorgelegt werden. Einem Käufer bzw. einer neuen Mieterin muss darüber hinaus der Energieausweis im Original oder als Kopie ausgehändigt werden. Zu unterscheiden ist zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis darf nur dann ausgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder
  • Wohngebäude mit Baujahr nach 1977 oder
  • Wohngebäude energetisch saniert nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder
  • Gewerbegebäude – alle Baujahre älter als fünf Jahre

Ein Energieausweis ist in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr wie Kaufhäusern, Hotels oder Banken auszuhängen. Ab 250 Quadratmeter Nutzfläche muss der Eigentümer dafür sorgen, dass der Energieausweis gut sichtbar aushängt. Eigentümer können ohne Einschalten eines Energieeffizienzexperten keine Förderanträge mehr stellen. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 EUR pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, und bei 30.000 EUR ohne Sanierungsfahrplan.

Anforderungen an Flachdächer

Für das Flachdach ist ein maximal zulässiger U-Wert von 0,20 W/m²K bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur von mind. 19°C, sowie von 0,35 W/m²K bei Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur von 12 bis 19°C einzuhalten.

Werden bei der Flachdacherneuerung Gefälledächer durch keilförmige Anordnung einer Dämmschicht aufgebaut, so ist der Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN EN ISO 6946: Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient – Berechnungsverfahren, Anhang C zu ermitteln. Der Bemessungswert des Wärmedurchgangswiderstands am tiefsten Punkt der neuen Dämmschicht muss den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gewährleisten.

Fachwissen zum Thema

Je nach Nutzungsart und Aufbau gibt es verschiedene Dämmstoffe, die Verwendung finden können, um beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.

Je nach Nutzungsart und Aufbau gibt es verschiedene Dämmstoffe, die Verwendung finden können, um beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.

Wärmeschutz

Auswahl des geeigneten Dämmstoffs

Je nach Nutzungsart und Aufbau gibt es verschiedene Dämmstoffe, die Verwendung finden können, um beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen.

Als Flachdächer werden Dachflächen mit einer Neigung unter 5° bezeichnet, die anstelle einer Dachdeckung eine Dachabdichtung haben.

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Flachdacharten

Bauarten und Nutzungen von Flachdächern

Welche Unterschiede gibt es hinsichtlich der Konstruktion und der Art der Nutzung? Nach welchen Kategorien ist die Abdichtung normgemäß auszuwählen?

Ein Flachdach bietet Dank seiner geringen Neigung den Vorteil, dass Ausrichtung und Winkel der zu montierenden Module flexibel eingestellt werden können.

Ein Flachdach bietet Dank seiner geringen Neigung den Vorteil, dass Ausrichtung und Winkel der zu montierenden Module flexibel eingestellt werden können.

Nutzung Flachdach

Das Flachdach zur Energieerzeugung: Arten

Dank der geringen Neigung eines Flachdachs lassen sich Ausrichtung und Winkel der Solarmodule flexibel wählen; zudem sind diese zwecks Wartung, Reparatur und Reinigung leicht zugänglich.

Paul-Löbe-Haus in Berlin (2002); Architekt: Stephan Braunfels

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Einführung

Langzeittauglichkeit von Flachdächern

Geht man von einer Lebensdauer des Rohbaus von 30 Jahren aus, so ist es naheliegend, für die Gebäudehülle keine Bauteile/Baustoffe mit wesentlich geringerer Funktionsdauer zu verwenden.

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Flachdächer nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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Das ab Januar 2024 geltende, geänderte GEG regelt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Randbedingungen von Energieausweisen.

Flachdachrichtlinie

Für eine fachgerechte Ausführung von Flachdächern sollten stets Fachregeln und DIN-Normen Beachtung finden.

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Über die Inhalte der Fachregel für Abdichtungen, herausgegeben vom ZVDH, die neben den DIN-Normen zu beachten ist.

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Nachträglich mit Photovoltaik ausgerüstet: Bestandsdächer in Amsterdam

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