Schallschutz: Anforderungen an Fassaden
Ob zum Schlafen, konzentrierten Arbeiten oder Lernen – die Gebäudehülle sollte uns von Lärm abschirmen. Welche Anforderungen eine Fassade hinsichtlich des Schallschutzes erfüllen muss, lässt sich anhand von Berechnungen und Messungen des Außenlärms sowie des Geräuschpegels im Innenraum eines Gebäudes beurteilen.
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Mindestschallschutz und schutzbedürftige Räume
In der DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen sind Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen und an den zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen festgelegt. Das Ziel ist, Gesundheitsschutz, Vertraulichkeit bei normaler Sprachweise und Schutz vor unzumutbaren Belästigungen sicherzustellen. Diesen Schutzzeilen liegt ein Grundgeräuschpegel von LAF,eq = 25 dB zugrunde. Geschützt werden soll zum einen vor Geräuschen aus fremden Wohnungen und aus haustechnischen Anlagen und Installationen, zum anderen vor Lärm von außen. Von der Norm ausgeklammert ist der Schutz vor Fluglärm und vor tieffrequentem Schall (< 100 Hz).
Die Anwendung der DIN 4109 erfolgt unabhängig vom Gebäudetyp, jedoch immer bei Vorhandensein schutzbedürftiger Räume. Dazu gehören beispielsweise:
- Wohnräume (einschließlich Wohndielen, Wohnküchen)
- Schlafräume (einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten)
- Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien
- Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen
- Büroräume
- Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume
Nicht dazu gehören Räume, die nicht für den permanenten Aufenthalt gedacht sind, etwa Flure, Bäder und Toiletten.
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Um Beschäftigte vor Gesundheitsschäden durch Lärm an Arbeitsplätzen zu schützen, gibt es weitere Vorschriften. In der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.7 werden Tätigkeitskategorien definiert, die sich gemäß der erforderlichen Konzentration und Sprachverständlichkeit unterscheiden. Aus diesen leiten sich Anforderungen an die zulässigen Lärmpegel ab. Beispielsweise darf während der Ausübung von Tätigkeiten der Kategorie I (Tätigkeiten, die eine andauernd hohe Konzentration erfordern) ein Pegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden.
Anforderungen an Bauteile
Zur Ermittlung einer geeigneten Fassade sollte das Verhältnis der schallübertragenden Fläche der Fassade, zur schallabsorbierenden Fläche des Innenraumes eines Gebäudes im Zusammenhang betrachtet werden. Wandanschlüsse an Fassade haben Auswirkungen auf die Schalldämmung innerhalb von benachbarten Räumen. In diesem Zuge sollten besonders die Fugen zwischen Fassadenelementen Beachtung finden. Diese wirken sich nämlich auf die Schallübertragung aus hat und somit auf die Bemessung von Innenbauteilen. Das ist vor allem bei Pfosten-Riegel-Konstruktionen der Fall, da hier die Fugen im Bereich der Decken- und Trennwandanschlüsse liegen.
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Bereits in einer frühen Planungsphase lässt sich über den Wandaufbau und die Materialwahl die schalldämmende Wirkung der Fassade und ihrer Anschlüsse beeinflussen. Beispielsweise erhöhen porige Oberflächen den Absorptionsgrad begrenzender Oberflächen. Mit dem Einsatz von Isolierglas können ebenfalls bessere Schallschutzklassen erreicht werden.
Schallschutz bei Fenstern
Zu beachten bleibt, dass die schalltechnische Qualität einer Fassade bei geöffneten Fenstern kaum noch Einfluss auf den Innenraumpegel nimmt. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) behandelt in der Technischen Regel VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen alle für die Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen wesentlichen Einflussgrößen. Berücksichtigt werden dabei auch die bewerteten Schalldämm-Maße und Flächenanteile der Außenwände, Lüftungseinrichtungen und Rollladenkästen. Die nach dieser Richtlinie ermittelten Schalldämm-Maße sind allerdings nicht mit den Anforderungen nach DIN 4109 gleichzusetzen.
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