Schulbauten mit offenen Lernlandschaften

Zukunftsfähige Lernräume

Der Schulbau steht heute vor einem doppelten Stau: einem Investitionsstau und einem Innovationsstau. Kommunen kämpfen mit steigenden Baukosten, knappen Haushalten und einem erheblichen Sanierungsbedarf. Gleichzeitig verändern Ganztag, Inklusion, Digitalität, die Forderung nach Zukunftskompetenzen (OECD-Lernkompass 2030, BNE 2030) sowie Anforderungen an Nachhaltigkeit (QNG, DGNB u. a.) die Erwartungen an Schule grundlegend. Die Frage lautet deshalb nicht nur, wie ausreichend Schulplätze geschaffen werden, sondern wie Schulen entstehen, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden. Genau darin liegt die Chance für eine Bauwende im Schulbau.

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Zukunftsfähige Pädagogik braucht andere Räume

Jeder zukunftsfähige Schulbau beginnt mit der Frage, wie Lernen heute und morgen aussehen soll. Lernen findet längst nicht mehr ausschließlich im Klassenverband in Klassenräumen statt. Individuelle Förderung, Teamarbeit, projektorientiertes Lernen und ganztägige Bildungsangebote verlangen nach einer größeren Vielfalt an Räumen (siehe auch Surftipp Schulbau Open Source). Neben Orten für konzentriertes Arbeiten braucht es Bereiche für Austausch, Präsentation, Bewegung und Rückzug. Zukunftsfähige Schulbauten schaffen die räumlichen Voraussetzungen dafür und verstehen Schule als Lern- und Lebensort für den gesamten Tag. Gleichzeitig müssen sie anpassungsfähig bleiben, um auf zukünftige pädagogische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können.

Innovation im Bestand

Die größte Zukunftsaufgabe des Schulbaus liegt im Bestand. Der überwiegende Teil der Schüler*innen wird auch künftig in vorhandenen Gebäuden lernen. Viele dieser Schulen verfügen über räumliche Potenziale, die bislang kaum genutzt werden. Durch neue Nutzungsstrategien, angepasste Brandschutzkonzepte, gezielte Umbauten und eine vielfältige Möblierung können oft erhebliche qualitative Verbesserungen erreicht werden. Wer den Bestand weiterentwickelt, spart Ressourcen, vermeidet Emissionen und erhält zugleich identitätsstiftende Gebäude. Innovation bedeutet daher zunehmend, das Vorhandene neu zu denken. 

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Brandschutz als Teil der Lösung

Brandschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Schulgebäudes. Gleichzeitig stehen heutige pädagogische Konzepte häufig im Spannungsfeld mit Regelwerken, die auf traditionelle Schulstrukturen ausgerichtet sind. Offene Lernlandschaften, Cluster oder multifunktionale Gemeinschaftsflächen erfordern neue Lösungsansätze (siehe auch Surftipp Brandschutz im Schulbau). Aktuelle Pilotprojekte und Richtlinien wie die aktuell überarbeitete MSchulbauR, die 2025 auf offene Raumstrukturen wie Lerncluster und offene Lernlandschaften angepasst wurde, zeigen, wie sich Brandschutz und pädagogische Qualität verbinden lassen.

Entscheidend ist eine integrale Planung, die unterschiedliche Anforderungen früh zusammenbringt und gemeinsam bewertet. So entstehen Lösungen, die sowohl den Bedürfnissen zukunftsgerichteter Pädagogik als auch den Anforderungen des Bauordnungsrechts gerecht werden.

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Offene Lernlandschaften und Brandschutz

Das Forschungsprojekt Brandschutz im Schulbau – Neue Konzepte und Empfehlungen zeigt, wie Lerncluster und offene Lernlandschaften brandschutzplanerisch zu bewerten sind. Demnach sind Lerncluster mit einer Fläche von bis zu 600 Quadratmetern dann als brandschutztechnisch risikogerecht einzustufen, wenn Rettungswege verkürzt und Ausgänge in Anzahl und Qualität ausreichend sind. Das heißt konkret: Von jedem Punkt im Lerncluster braucht es in maximal 35 Metern Laufdistanz einen ersten Rettungsweg über ein notwendiges Treppenhaus oder einen direkten Ausgang ins Freie (Außentreppen, Laubengänge, Rettungsbalkone oder begehbare Dächer). Es gilt die MBO § 35 Abs. 2. Zudem braucht es zusätzlich – abhängig von der Größe des Lernclusters und der Anzahl der Personen – einen oder mehr ausreichend qualifizierte Ausgänge in maximal 25 Metern Laufweg. So sind bei Lernlandschaften von mehr als hundert Quadratmetern und fünzig Personen mindestens zwei Ausgänge mit einem definierten Mindestabstand zueinander einzuplanen. Dieser geforderte Abstand ist mindestens halb so lang wie die maximale Raumdiagonale.

Lowtech und veränderte Standards

Angesichts knapper Budgets gewinnt die Frage an Bedeutung, welche Standards tatsächlich notwendig sind. In Zeiten dynamischen Wandels braucht es Rahmenbedingungen, die Orientierung bieten und zugleich Weiterentwicklungen ermöglichen.

Viele Schulbauprojekte zeigen, dass weniger technische Komplexität zu robusteren, wirtschaftlicheren und nachhaltigeren Lösungen führt. Lowtech-Ansätze setzen auf einfache Konstruktionen, natürliche Belüftung, langlebige Materialien und einen sparsamen Ressourceneinsatz. Gleichzeitig müssen bestehende Normen und Standards vor dem Hintergrund veränderter pädagogischer Anforderungen hinterfragt werden (siehe auch Surftipp Schulbau Open Source). Ziel ist nicht eine Reduzierung von Qualität, sondern die Schaffung von Rahmenbedingungen, die Innovation ermöglichen und Kosten begrenzen.

Wohlfühlorte mit Qualität

Gute Schulen sind mehr als funktionierende Gebäude. Sie vermitteln Wertschätzung gegenüber den Menschen, die dort lernen und arbeiten. Differenziertes Licht, angemessene Akustik, angenehme Materialien, überschaubare Raumstrukturen und vielfältige Lernmöglichkeiten tragen wesentlich zur Lern- und Arbeitsqualität bei. Innovative Schulbauten verstehen Architektur deshalb nicht als Selbstzweck, sondern als aktive Unterstützung von Bildung, Gemeinschaft, Identifikation und Wohlbefinden.

Fazit

Die Herausforderungen im Schulbau lassen sich nicht allein durch mehr Investitionen lösen. Gefragt sind neue Typologien, angepasste Planungsprozesse, der Mut zum Hinterfragen von Standards und vor allem ein systematischer Wissenstransfer.

Innovative Schulbauten entstehen dort, wo pädagogische Ziele, wirtschaftliche Vernunft und räumliche Qualität zusammengeführt werden. Sie zeigen, dass auch unter schwierigen Rahmenbedingungen Schulen entstehen können, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden und gleichzeitig Orte sind, an denen Menschen gerne lernen, arbeiten und sich wohlfühlen.

Autorin: Barbara Pampe, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft

Fachwissen zum Thema

Notausgang-Kennzeichnung auf der Messe Frankfurt

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Flucht-/​Rettungswege

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Im Brandfall bieten sie Orientierung zum kürzesten Fluchtweg: Sicherheitszeichen müssen deutlich erkennbar, dauerhaft angebracht und häufig zusätzlich beleuchtet sein.

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Sonderbauten

Schulbauten

Ganz unterschiedliche Schultypen fallen in den Bereich der MSchulbauR. Welche Vorgaben macht diese für Bauteile und Rettungswege, und welche Regelungen gelten für sogenannte Cluster-Schulen?

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Schulbauten mit offenen Lernlandschaftenneu

Zukunftsfähige Lernräume sind offen und ermöglichen verschiedene Lernsettings. Dabei sind auch Cluster und offene Lernlandschaften mit den Zielsetzungen des Brandschutzes vereinbar.

Zukunftsfähige Lernräume sind offen und ermöglichen verschiedene Lernsettings. Dabei sind auch Cluster und offene Lernlandschaften mit den Zielsetzungen des Brandschutzes vereinbar.

Offene Lernlandschaften und Bestandsentwicklung weisen den Weg zu zukunftsfähigen Schulbauten. Was bedeutet das für den Brandschutz?

Große Tierhaltungsanlagen

Bei Pferdeställen ist durch deren relative hohe Brandlast (durch Einstreu, eingebaute Holzbauteile und dergleichen) neben der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile insbesondere die Rettungsweglänge der zu evakuierenden Pferde zu berücksichtigen.

Bei Pferdeställen ist durch deren relative hohe Brandlast (durch Einstreu, eingebaute Holzbauteile und dergleichen) neben der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile insbesondere die Rettungsweglänge der zu evakuierenden Pferde zu berücksichtigen.

Sie gelten ab 1.600 m² Geschossfläche als Sonderbau. Anstelle einer einheitlichen Regelung gibt es eigene Richtlinien einzelner Bundesländer und Landkreise.

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Welche Gebäude und Nutzungsarten sind in der Musterbauordnung (MBO) unter Paragraph zwei, Absatz vier als Sonderbauten aufgeführt?

Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

Für die meisten Typen von Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können: Dann spricht man von geregelten Sonderbauten.

Hochhäuser

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz.

Verkaufsstätten

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Für welche Verkaufsräume und Ladenstraßen gilt die MVkVO, und welche Regelungen enthält die Verordnung in Bezug auf Brandabschnitte, Rettungswege, technische Anlagen und Einrichtungen?

Versammlungsstätten

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

Welche Gebäude und Nutzungsarten gelten als Versammlungsstätten, welche Vorgaben gelten für Bauteile, Rettungswege und technische Einrichtungen?

Industriebauten

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

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Beherbergungsstätten

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

Die MBeVO gilt für Unterkünfte mit mehr als zwölf Betten. Sie enthält Vorgaben zu Bauteilen, Rettungswegen, technischen Anlagen und zur Barrierefreiheit.

Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

Welche Rolle spielen Brandschutzkonzepte für Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien als ungeregelte Sonderbauten und wo liegen die Grenzen einer offenen Gestaltung?

Krankenhäuser und Pflegeheime

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

Welche Aspekte sind maßgebend für den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen, welche Verordnungen und Richtlinien gibt es?

Labore

Labore verlangen meist eine definierte Atmosphäre aus Parametern wie Temperatur, Feuchte und Druck (Abb.: Labor mit Zellkultivierung im biopharmazeutischen Prozess).

Labore verlangen meist eine definierte Atmosphäre aus Parametern wie Temperatur, Feuchte und Druck (Abb.: Labor mit Zellkultivierung im biopharmazeutischen Prozess).

Um einen effizienten Brandschutz in Laboren zu gewährleisten, ist der anlagentechnische und organisatorische Brandschutz gefragt.

Schulbauten

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Ganz unterschiedliche Schultypen fallen in den Bereich der MSchulbauR. Welche Vorgaben macht diese für Bauteile und Rettungswege, und welche Regelungen gelten für sogenannte Cluster-Schulen?

Garagen

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Welche Arten von Garagen werden unterschieden? Welche Anforderungen gelten für Bauteile, Brandabschnitte, Rettungswege, Lüftung und Anlagentechnik?

Der Planungsservice von TELENOT…

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