Explosionsgefährdete Bereiche

Vermeidung von Explosionen

Eine besondere Herausforderung und Gefährdungsquelle unter dem Aspekt des Brandschutzes sind explosionsgefährdete Bereiche – kurz Ex-Bereiche genannt. Als solche bezeichnet werden alle Gebäude, Gebäudeteile oder Räume, wo explosionsgefährliche Stoffe gelagert, verarbeitet und abgefüllt werden. Zu den Stoffen zählen Gase, Dämpfe und Nebel einerseits, Stäube andererseits. Entsprechend werden diese beiden Kategorien anhand einer Gefahrenbeurteilung in sogenannte „Zonen“ eingeteilt. Maßgeblich für den Umgang mit ihnen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang 1 Nr. 1.7 in Verbindung mit der europäischen Richtlinie 1999/92/EG, auch kurz ATEX-Betriebsrichtlinie genannt. Die Zonendefinitionen sind in allen EU-Mitgliedstaaten gleich.

Gallerie

Die Zonen 0/1/2 für Gase, Dämpfe und Nebel sowie die Zonen 20/21/22 für Nebel kategorisieren das Gefahrenpotential – wobei die Zone 0 bzw. Zone 20 die jeweils höchsten Gefährdungsklassen darstellen. Der Bereich unmittelbar um eine potentielle Explosionsquelle wie beispielsweise ein Chemikalien-/Pulverfass entspricht der Zone 0 bzw. 20, bei weiterer Entfernung werden die Zonen herabgestuft auf die Zonen 1 und 2 (Gase, Dämpfe und Nebel) bzw. 21/22 (Stäube).

Die Gefahr von Explosionen besteht in entsprechenden Betrieben und Einrichtungen immer dann, wenn drei Komponenten zeitgleich vorhanden sind: Sauerstoff, ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle. Trifft eine Zündquelle wie beispielsweise ein Zündfunken auf ein Gemisch aus Sauerstoff und Gas oder Staub, entsteht eine Explosion. Die Gefahr einer Explosion ist dabei abhängig vom Mischungsverhältnis von Sauerstoff und brennbarem Stoff. Dieses Mischungsverhältnis kann gezielt verändert werden, um Explosionen zu vermeiden: entweder sorgt man für zu viel Sauerstoff oder für eine Übersättigung des brennbaren Stoffes.

Der nächste Schritt der Vermeidung von Explosionen ist, eine auslösende Zündquelle zu vermeiden. Selbst wenn ein explosionsfähiges Gemisch vorhanden wäre, wird damit die Gefährdung reduziert. Als – richtigerweise – letzte Option lässt sich eine Explosion auf ein unkritisches Maß reduzieren oder ihre Wirkung (insbesondere Druck und Stichflammen) gezielt leiten. Dies kann u.a. über Druckentlastungsklappen erfolgen, die bei einer Explosion den Druck über genau definierte Gebäudeteile (vorzugsweise über das Dach) ableiten, wo die Gefahr und der potenzielle Schaden so gering wie möglich ausfallen.

Ein wichtiger technischer Baustein für Ex-Bereiche sind spezielle, eigensichere Brandmelder, die auf eine Brandmeldezentrale (BMZ) aufgeschaltet werden und an die – abhängig von der jeweils zu überwachenden Zone – unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Unter Umständen können solche Brandmelder in Ex-Bereichen selbst eine Gefahrenquelle darstellen, sofern sie das Potenzial einer Zündquelle haben. In diesem Fall sind die Brandmelder kennzeichnungspflichtig als Nachweis, dass sie der ATEX-Betriebsrichtlinie entsprechen und selbst keine Explosionen auslösen können.

Fachwissen zum Thema

Komponenten einer BMA: Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Handfeuermelder, Brandmelder, akustische und optische Signalgeber (im Bild: hifire® 4000 BMT)

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Brandmeldeanlagen

Bestandteile von Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen bestehen aus zentralen und dezentralen Komponenten. Die eigentliche Branderkennung erfolgt durch im Gebäude verteilte automatische Brand- und Handfeuermelder.

Brandmeldezentrale mit Bedien- und Anzeigeelementen

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Die Brandmelderzentrale (BMZ) ist Herz und Hirn des Brandmeldesystems. Hier laufen alle Informationen zusammen, von hier werden...

Petrochemische Anlage im österreichischen Schwechat.

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Rauch- und Brandmelder in Ex-Bereichen

Als wesentliche Bestandteile von Brandmeldeanlagen dienen die Melder der Überwachung explosionsgefährdeter Bereiche in Betrieben, Produktions- und Lagerstätten der Industrie.

Ansaugmelder mit Einzelstrangerkennung

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Brandmeldeanlagen

Sondermelder

Neben den klassischen Brand- und Rauchmeldern werden für besondere Zwecke oder schwierige Umgebungsbedingungen Sondermelder eingesetzt.

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Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

Schutzziele im Brandschutz

Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Brandschutzplanung

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

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Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

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Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

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Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

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Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Baustoffklassen

In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

Feuerwiderstandsklassen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

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Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung...

Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

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Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

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Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

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Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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