Wendeltreppen
Besonderheiten und baurechtliche Auflagen
Als Wendeltreppe werden verschiedene Varianten gebogener Treppen bezeichnet. Im baulich engeren Sinn dreht sich bei einer Wendeltreppe der kreis- oder ellipsenförmige Lauf inklusive Podest einmal vollständig im Kreis (360°). Der Vorteil daran ist, dass sich bei übereinanderliegenden Treppen, die über mehrere Geschosse führen, kleinere Podestflächen zwischen Treppenaustritt und neuem Treppenantritt erreichen lassen.
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Besonderheit der Wendeltreppe
Geometrisch ist eine Wendeltreppe eine meist einläufige Treppe. Sie dreht sich schraubenförmig und überwiegend frei tragend um ein zentrales Treppenauge, auch Licht- oder Hohlspindel genannt. Das unterscheidet sie von der Spindeltreppe, die um einen stützenden Mittelpfosten herum verläuft. Bei beiden Treppen sind die Stufenabstände an der inneren, dem Mittelpunkt des Radius zugewandten Seite schmaler als in der Außenkurve. Aus diesem Grund liegt die tatsächliche, vom Treppensteigenden verfolgte Steigespur weiter außen als die theoretische Lauflinie, die in der Mitte der Treppenbreite liegt.
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Notwendige Treppenmaße
Bei privaten Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten dürfen Wendeltreppen eine nutzbare Laufbreite von nur 0,80 m haben. Bei allen anderen Gebäuden muss die nutzbare Laufbreite von Wendeltreppen mindestens 1,00 m betragen. Dabei sollte sich die Lauflinie in der Mitte des Treppenlaufes befinden. Bei breiteren Treppen sollte die Lauflinie in einem Abstand von etwa 0,50 m von der schmalen Innenseite entfernt liegen. Um die Unfallgefahr einzudämmen, sollte der Auftritt an der Innenseite mindestens 10 cm tief sein, an der Außenseite maximal 40 cm tief. In Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten andere Mindestabmessungen. Hier muss der Auftritt an der Innenseite mindestens 23 cm tief sein und darf in 1,25 m Entfernung nicht größer als 40 cm sein. Bei Wendeltreppen ist nach 18 Stufen ein Podest einzuplanen, dessen Tiefe drei Auftritten entsprechen muss.
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Wendeltreppe als Fluchtweg
Als erster Fluchtweg sind Wendeltreppen nicht zulässig. Als zweiter Fluchtweg bzw. Nebenfluchtweg sind sie in Einzelfällen erlaubt, wenn ihre Benutzung auch im Notfall sicher ist. Eine Einschätzung dazu liefert eine Gefährdungsbeurteilung.
Geschichte der Wendeltreppe
Die ersten Wendeltreppen stammen vermutlich aus dem Brunnenbau, wo entlang der zylindrischen Schachtwand auskragende Trittsteine um ein offenes Zentrum führten. Einen Aufschwung erlebten sie im Mittelalter, wo sie der Erschließung runder Turmbauten in Kirchen, Minaretten, Schlössern und Burgen dienten. Die Wendeltreppe gibt es auch als zweiläufige Treppe. Dabei drehen sich Treppenaufgang und -abgang gegenläufig zueinander zu einer Doppelhelix. Als Erfinder der doppelläufigen Wendeltreppe gilt Leonardo da Vinci.
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