Spindeltreppen
Die um einen tragenden Mittelpfosten verlaufende Spindeltreppe ist eine Sonderform der Wendeltreppe, besitzt aber kein Treppenauge. Ihre Bezeichnung geht auf das mittelalterliche Spinnholz zurück, um den der Kettfaden gesponnen wird.
Gallerie
Die Spindel kann eine durchgehende Säule sein, sie kann sich aber auch aus zylindrischen Teilen der einzelnen Stufen zusammensetzen. Ihre Stufen müssen an der schmalsten Stelle eine Tiefe von mindestens 10 cm besitzen. Der Teil der Stufen, der zur Spindel hin den Mindestauftritt von 10 cm unterschreitet, zählt nicht zur nutzbaren Treppenlaufbreite. Diese sollte durch zwangsläufig wirkende Maßnahmen wie etwa Handläufe in entsprechendem Abstand von der Spindel oder Stufenbegrenzungen durch vertikal durchlaufende Stäbe begrenzt werden. Das Steigungsverhältnis von Spindeltreppen sollte in der Lauflinie dem einer gerade laufenden Treppe entsprechen.
Spindeltreppen sind als Verkehrswege zur regelmäßigen Benutzung
nicht geeignet. Vertretbar sind sie, wenn sie zusätzlich zu
notwendigen Treppen eingebaut werden und nur
selten von wenigen Personen begangen werden. Die Lauflinie sollte
in Abhängigkeit von der nutzbaren Treppenlaufbreite in einem
Abstand von etwa 4/10 der Laufbreite, gemessen von der Handlaufseite,
angesetzt sein. Das bedeutet, dass bei einer nutzbaren
Treppenlaufbreite von 1,00 m der Abstand der Lauflinie von der
Handlaufseite 40 cm betragen sollte.
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