Rampen
Eine Rampe ist eine Anlage zur stufenlosen Überwindung von Höhenunterschieden. Ihre Neigung sollte 3,5° bzw. 6% nicht überschreiten, um für alle eine gute Nutzbarkeit zu gewährleisten. Im öffentlichen Bereich sind sie gemäß DIN 18040 Barrierefreies Bauen ohnehin mit maximal 6% und ohne Quergefälle auszuführen. Daraus ergeben sich beträchtliche Rampenlängen: Für eine zu überwindende Stufenhöhe von 36 cm beispielsweise ergibt sich eine Rampenlänge von 6,00 m. Ab dieser Länge ist nach DIN 18040 ein Zwischenpodest vorzusehen, am Anfang und Ende sind außerdem horizontale Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm anzuordnen.
Gallerie
Im privaten Bereich können Rampen auch steiler ausgeführt sein, ebenso darf die Rampenbreite schmaler sein. Kräftige Selbstfahrer etwa können Steigungen von 6% bis 10% überwinden, wird der Rollstuhl geschoben sind 12% bis maximal 20% möglich.
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