Rutschhemmung und Trittsicherheit
Bewertung und Gestaltung von Trittoberflächen
Je nach Material erfüllen Treppen unterschiedliche Rutsch- und Tritteigenschaften. Diese sollen insbesondere im bewitterten Außenbereich und in industriellen Arbeitsstätten Gefahren entgegenwirken. Bis zur Neufassung 2023 regelte die DIN 51130 Prüfung von Fußböden – Bestimmung des Verdrängungsraums sowohl das Verfahren zur Prüfung der Rutschhemmung, als auch den erforderlichen Verdrängungsraum bei Treppen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Seitdem greift europaweit die DIN EN 16165: Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren zur Prüfung der Rutschhemmungsklassen, während der Verdrängungsraum in der DIN 51130 verbleibt.
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Rutschhemmungsklassen
Für Außentreppen gelten besonders hohe Anforderungen an die Trittsicherheit, da Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee und Frost die Rutschgefahr stark erhöhen. Die DIN EN 16165 legt Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung von Fußgängeroberflächen fest. Die Anforderungen an die Rutschhemmung für konkrete Nutzungsbereiche werden dagegen durch nationale Regelwerke festgelegt, in Deutschland gelten für Arbeitsstätten zudem die ASR A1.5 Fußböden.
- Klasse R9: Geringe Rutschhemmung (Akzeptanzwinkel > 6° bis 10°)
- Klasse R10: Normale bis erhöhte Rutschhemmung (Akzeptanzwinkel > 10° bis 19°)
- Klasse R11: Erhöhte Rutschhemmung (Akzeptanzwinkel > 19° bis 27°)
- Klasse R12: Hohe Rutschhemmung (Akzeptanzwinkel > 27° bis 35°)
- Klasse R13: Sehr hohe Rutschhemmung (Akzeptanzwinkel > 35°)
Beim Prüfverfahren auf der schiefen Ebene nach DIN EN 16165, Anhang B, begeht eine Testperson die mit Motoröl beaufschlagte Prüffläche mit festgelegtem Schuhwerk. Die Neigung wird erhöht, bis die Grenze des sicheren Gehens erreicht und der Winkel des Ausrutschens bestimmt wird. Aus dem Prüfergebnis lassen sich nach dem nationalen Anhang der deutschen Normfassung die R-Gruppen R9 bis R13 ableiten. Für Außentreppen in Arbeitsstätten fordert die ASR A1.5 grundsätzlich R11 oder alternativ R10 in Verbindung mit einem Verdrängungsraum V4.
Verdrängungsraum
Der sogenannte Verdrängungsraum wird in Deutschland in der DIN 51130 festgehalten. In Arbeitsbereichen, in denen gleitfördernde Stoffe in größerer Menge anfallen, kann dieser zusätzlich zur R-Gruppe erforderlich sein. Hierfür werden profilierte Bodenbeläge eingesetzt, unter deren Gehebene die Stoffe aufgenommen bzw. verdrängt werden können. Die Oberflächen sind also nicht plan, sondern durch kleine Einkerbungen – den Verdrängungsraum V – unterbrochen, ohne dass dies beim Begehen wahrgenommen wird. Es wird unterschieden zwischen:
- V4 (4 cm³/dm²)
- V6 (6 cm³/dm²)
- V8 (8 cm³/dm²)
- V10 (10 cm³/dm²)
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