Förderungen Gebäudebegrünung
Deutschland verfügt über eine Vielzahl an Instrumenten zur Förderung der Gebäudebegrünung, die sich in ihrem Wirkungsbereich, ihrer Verbindlichkeit und ihrem finanziellen Rahmen unterscheiden. Neben der Unterscheidung von direkter und indirekter Förderung wird grundsätzlich zwischen der Förderung auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene differenziert.
Gallerie
Folgende direkte und indirekte Instrumente stehen der Kommunalpolitik zur Verfügung:
- Festsetzung in Bebauungsplänen
Bebauungspläne sind gesetzlich verbindliche Bauleitpläne, in denen rechtlich bindende Festsetzungen getroffen werden können. Auch Dach- und Fassadenbegrünung können darin angewiesen werden.
- Gestaltungssatzungen
In vielen Bundesländern können Kommunen örtliche Bauvorschriften erlassen, die gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen festlegen. In dieser Gestaltungssatzung können dann auch entsprechende Forderungen zu Dach- und Fassadenbegrünung verankert werden. Vorteil der Gestaltungssatzung gegenüber einem Bebauungsplan ist der größere Wirkungsbereich. Eine Gestaltungssatzung ist ebenfalls rechtlich bindend, bildet jedoch nur den kleinsten politisch durchsetzbaren Nenner.
- Förderprogramme
Ein Förderprogramm ist ein Instrument zur direkten Förderung von Gebäudebegrünung mittels Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Kommunale Förderprogramme, bei denen Geld aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt wird, können in der Regel mit Landes- und Bundesmitteln kombiniert werden. Die Förderung kann sich auf das gesamte Stadtgebiet oder bestimmte Stadtteile beziehen und gilt sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten. Diese Programme zielen darauf ab, Privatpersonen und kleine bis mittelständische Unternehmen finanziell zu unterstützen.
- Ökopunkte im Rahmen der Eingriffsregelung
Zur Begleichung von naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, mit sogenannten Ökopunkten zu handeln. Dabei werden Maßnahmen, die den ökologischen Wert von Landschaftselementen erhöhen, gemäß den landesrechtlichen Vorschriften in Geldbeträge umgerechnet und auf Ökokonten verbucht. Es handelt sich dabei gewissermaßen um naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen auf Vorrat, also im Vorgriff auf Eingriffe in Natur und Landschaft durch konkrete Baumaßnahmen. In vielen deutschen Städten und Kommunen werden durch die verstärkte Vergabe von Ökopunkten insbesondere für Dachbegrünungen, die Begrünung von Gebäuden indirekt gefördert.
- Gebührenreduktion bei der gesplitteten
Abwassergebühr
Über die Verringerung der versiegelten Flächen und das teilweise Rückhalten des Niederschlags leisten Dachbegrünungen einen wichtigen Beitrag für die Regenwasserbewirtschaftung. Die Niederschlagswassergebühr wird im Falle der sogenannten gesplitteten Abwassergebühr für das Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation separat erhoben. Das Rückhalten des Niederschlags bei Starkregenereignissen kann die Kanalisation entlasten. Das wird durch die jeweiligen Kommunen über eine verminderte Gebühr honoriert und Dachbegrünungen somit indirekt gefördert.
Neben einzelnen Kommunen unterstützen auch regionale Zusammenschlüsse und einige Bundesländer die Gebäudebegrünung. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen verfügen beispielsweise über Förderprogramme, die den Fokus direkt auf Gebäudebegrünung setzen.
Förderung auf Bundesebene
Darüber hinaus gibt es weitgefasste Bundesförderprogramme, in denen Gebäudebegrünungen als förderfähige Maßnahmen berücksichtigt werden können. Die Förderung erfolgt oft mittels entsprechenden zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen. Häufig handelt es sich dabei um die Förderung von Modellprojekten.
Zu den derzeit bestehenden Bundesförderprogrammen gehören:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen (BMU)
- Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (BMU)
- Bundesförderung Serielles Sanieren (BMWi)
- Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (BMI)
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