Berliner Ökokonto
Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) des Senats
Erarbeitet durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, ist in Berlin derzeit die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) wirksam, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen planerisch zu lenken und zu entwickeln, die durch die geltende Eingriffsregelung vorgeschrieben werden. Ein zentraler Bestandteil dieses präventiven Kompensationsmanagements ist das bauleitplanerische Ökokonto, das während der Legislaturperiode von 2016 bis 2021 Eingang in die Berliner Regierungspolitik gefunden hat.
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Angesichts des stetigen Bevölkerungswachstums und der notwendigen Verdichtung Berlins sollen in den kommenden Jahren 200.000 neue Wohnungen entstehen. Dies erfordert nicht nur ausreichend Bauland, sondern auch angemessenen Raum für die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, um den Verlust von Flora und Fauna auszugleichen.
Das Ökokonto stellt ein Instrument dar, um im Voraus eine Reserve an Flächen und Maßnahmen für zukünftige Kompensationsanforderungen bereitzustellen. Auf diese Weise kann das Land Berlin bereits vor der Planung von Bauvorhaben entsprechende Ausgleichsmaßnahmen umsetzen. Bei der bauleitplanerischen Gestaltung können diese Ressourcen in Anspruch genommen werden (durch Abbuchungen vom Ökokonto). Der Schwerpunkt liegt auf der Kompensation von Eingriffen, die im Zusammenhang mit stadtweit bedeutenden Vorhaben wie großen Wohnungsbauprojekten entstehen. Dadurch sollen insbesondere Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen dienen der Befüllung von sogenannten „Ökokonten“, von denen Bauherren und -herrinnen geeignete Ausgleichsprojekte nachträglich in Anspruch nehmen können.
Berlin agiert somit vorab, indem die Ausgleichsmaßnahmen bereits vor der Durchführung der zu kompensierenden Bauprojekte umgesetzt werden. Diese vorgezogenen Maßnahmen werden auf das Ökokonto verbucht und im Zuge der Bebauungsplanung wieder verrechnet. Sobald der Bebauungsplan umgesetzt und der Eingriff vollzogen ist, werden den Verantwortlichen die anrechenbaren Kosten für diese Maßnahmen auferlegt.
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