Blendschutz an Arbeitsplätzen
Direkter Sonnenlichteinfall kann die Behaglichkeit in Innenräumen beeinträchtigen. Grund dafür kann neben einer möglichen Überhitzung auch die Blendung der Augen sein. Bei der Verschattung von Fensterflächen ist Grundsätzlich zwischen Sonnen- und Blendschutz zu unterscheiden, da Letzterer nicht zwingend Wärmeschutzeigenschaften haben muss. Ein reiner Blendschutz ist daher zumeist rauminnenseitig angeordnet, wenn auch in der Praxis oft außen liegende Systeme zum Einsatz kommen, die beide Funktionen miteinander verbinden.
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Blendschutz spielt insbesondere an PC-Arbeitsplätzen eine gewichtige Rolle, wo der Grad der Helligkeit Einfluss auf die Bildschirmleserlichkeit und damit die Konzentration und Gesundheit der Mitarbeitenden haben kann. Für einen effektiven Blendschutz müssen die räumliche Lage, die beleuchteten Innenflächen und der Standort des Bildschirms berücksichtigt werden. Nach den Richtlinien und Verordnungen für PC-Arbeitsplätze müssen bei Bildschirmarbeitsplätzen
- störende Reflexionen vermieden,
- Spiegelungen und Wärmestrahlung verhindert werden und
- eine Sichtverbindung nach außen möglich sein.
- Die Verstellbarkeit der Einrichtungen an den Fenstern ist ebenfalls notwendig.
Nachfolgend sind Auszüge aus den verschiedenen Verordnungen zum Thema Blendschutz zusammengestellt.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Anhang 3,
Arbeitsbedingungen:
3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
- (Punkt 4): In Arbeitsräumen muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können.
Anhang 6 Maßnahmen zur Gestaltung von
Bildschirmarbeitsplätzen:
6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
- (Punkt 4) Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
- (Punkt 5) Die Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
Unfallverhütungsvorschrift Arbeit an Bildschirmgeräten VBG
104
§§ 9, 16, 25:
- Gefährdungen und zu hohe Belastung der Versicherten muss vermieden werden
- Der Bildschirm muss frei von Reflexionen und Spiegelungen sein, geeignete verstellbare Einrichtungen müssen an den Fenstern angebracht werden.
EU-Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG
- Schutz gegen Blendung und Wärmestrahlung durch direkte Sonneneinstrahlung
- Sichtverbindung nach außen
Die Lösung muss bei jedem Arbeitsplatz individuell unter Anwendung der Richtlinien erarbeitet und realisiert werden. Die nachfolgenden Sonnenschutz-Systeme haben sich dabei besonders etabliert:
Vertikal-Jalousien
Sie sollten bei großen Flächen
Anwendung finden. Vielfalt in der Stoffauswahl, in den
Antriebsarten sowie die Möglichkeit der Tageslichtsteuerung durch
Wenden der Lamellen machen Vertikaljalousien zum sinnvollen
Blendschutz für Bildschirmarbeitsplätze.
Rollos
Sie sind für kleine und große Flächen aufgrund
der unterschiedlichsten Anwendungstechniken geeignet. Die
Stoffauswahl reicht von transparenten bis hin zu opaken
Geweben.
Faltstores
Sie sind besonders bei der Montage auf oder
innerhalb der Glasleiste zu empfehlen. Die unterschiedlichen
Antriebsformen, der gute Bedienkomfort, die Kollektions- und
Formenvielfalt eignen sich besonders bei Sonderformen von Fenstern
oder Fassaden.
Innen-Jalousien
Sie werden nahe am Fenster montiert
und eignen sich durch die horizontale Wendemöglichkeit der Lamellen
besonders gut für Südfassaden. Das breite Lamellenangebot enthält
unterschiedliche Breiten, Farben und verschieden perforierte Qualitäten mit
Sichtverbindung nach draußen.
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