Schallschutz im Holzbau – Allgemeines
Der Schallschutz ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Bewohner und Nutzer von Gebäuden. Daher werden gemäß MBO § 3 und § 15 Abs. 2 Schallschutzanforderungen bei der Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen formuliert. Der bauliche Schallschutz umfasst dabei die Luftschalldämmung gegen Innen- und Außenlärm sowie die Tritt- und Körperschalldämmung innerhalb von Gebäuden.
Gallerie
Von besonderem Interesse für den Holzbau sind hierbei:
- DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen
- DIN 4109-2: Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
- DIN 4109-5: Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen
- DIN 4109-33: Schallschutz im Hochbau – Teil 33: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) – Holz-, Leicht- und Trockenbau
- DIN 4109-35: Schallschutz im Hochbau – Teil 35: Daten für
die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) –
Elemente, Fenster, Türen, Vorhangfassaden
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