Erhöhter Schallschutz – Vereinbarungsgrundlagen

Heutige Bauweisen können in der Regel deutlich bessere Schalldämmleistungen als die Mindestwerte erbringen, und die bloße Einhaltung des Mindestschallschutzes genügt oft nicht den Qualitätsansprüchen. Je nach Gebäudetyp, Nutzungsart, Lage und Ausstattung können zwischen Bauherrn und Bauausführenden privatrechtlich höhere Anforderungen vereinbart werden. Dabei kann auf die Empfehlungen bestehender Normen oder Richtlinien zurückgegriffen werden, z.B.

  • DIN 4109-5: Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen
  • DEGA-Empfehlung 103: Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis
  • VDI-Richtlinie 4100: Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz.

Problematisch ist, dass sich die normativen Regelungen und Richtlinien nur auf ein Frequenzspektrum zwischen 100 und 3.150 Hz beziehen (➤ Abbildung 1). Insbesondere Gehgeräusche liegen aber überwiegend im tieffrequenten Bereich unter 100 Hz und werden von den Nutzern oft als dröhnend und sehr störend empfunden.

Abbildung 1: Darstellung Frequenzbereiche (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Im tieffrequenten Bereich kommt nachteilig hinzu, dass bei üblichen Bauteilen aller Bauweisen (nicht nur im Holzbau) die Schalldämmleistung in diesem Frequenzspektrum erfahrungsgemäß geringer ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Frequenzen zwischen 50 und 100 Hz durch sogenannte Spektrum-Anpassungswerte bei der Planung zu berücksichtigen. Dies ist zwar normativ nicht vorgeschrieben, wird aber insbesondere bei Trittschall für die tiefen Frequenzen dringend empfohlen.

Für den Holzbau wurde daher ein eigenes, dreistufiges Schallschutzklassifizierungssystem entwickelt und im Schallschutzhandbuch (siehe Surftipps) veröffentlicht. Neben dem Mindestschallschutz nach DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen (Stufe Basis) werden auch Zielwerte für einen erhöhten Schallschutz (Stufen Basis+ und Komfort) definiert, die zusätzlich die tiefen Frequenzen (< 100 Hz) berücksichtigen und auch als vertragliche Vereinbarungsgrundlage dienen können. Die Tabellen 1 und 2 stellen die normativen Anforderungen und die Zielwertempfehlungen des Schallschutzhandbuches gegenüber.

Tabelle 1: verbale Beschreibung des Schallschutzniveaus (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Tabelle 2: Gegenüberstellung verschiedener Schallschutzniveaus (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Quelle: Holzbau Deutschland Institut

Fachwissen zum Thema

Schallschutz

Mindestschallschutz – Anforderungen nach DIN 4109-1

Die DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen definiert für die jeweiligen Gebäudetypen...

Der bauliche Schallschutz umfasst die Luftschalldämmung gegen Innen- und Außenlärm sowie die Tritt- und Körperschalldämmung innerhalb von Gebäuden.

Der bauliche Schallschutz umfasst die Luftschalldämmung gegen Innen- und Außenlärm sowie die Tritt- und Körperschalldämmung innerhalb von Gebäuden.

Schallschutz

Schallschutz im Holzbau – Allgemeines

Der bauliche Schallschutz umfasst die Luftschalldämmung gegen Innen- und Außenlärm sowie die Tritt- und Körperschalldämmung innerhalb von Gebäuden.

Kontakt Redaktion BauNetz Wissen: wissen@baunetz.de
BauNetz Wissen Holz sponsored by:
Informationsdienst Holz | getragen durch den Informationsverein Holz, Düsseldorf
Kontakt: +49 (0) 211 9665580 | info@informationsvereinholz.de
und Holzbau Deutschland Institut e.V., Berlin
Kontakt: +49 (30) 20314533 | kontakt@institut-holzbau.de
und Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V., Wuppertal
Kontakt: +49 (0) 20276972732 | info@studiengemeinschaft-holzleimbau.de
Zum Seitenanfang

Schallschutz im Holzbau – Allgemeines

Der bauliche Schallschutz umfasst die Luftschalldämmung gegen Innen- und Außenlärm sowie die Tritt- und Körperschalldämmung innerhalb von Gebäuden.

Der bauliche Schallschutz umfasst die Luftschalldämmung gegen Innen- und Außenlärm sowie die Tritt- und Körperschalldämmung innerhalb von Gebäuden.

Der bauliche Schallschutz umfasst die Luftschalldämmung gegen Innen- und Außenlärm sowie die Tritt- und Körperschalldämmung innerhalb von Gebäuden.

Mindestschallschutz – Anforderungen nach DIN 4109-1

Die DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen definiert für die jeweiligen Gebäudetypen...

Erhöhter Schallschutz – Vereinbarungsgrundlagen

Je nach Gebäudetyp, Nutzungsart, Lage und Ausstattung können zwischen Bauherrn und Bauausführenden privatrechtlich höhere Anforderungen vereinbart werden.

Schallübertragung bei tiefen Frequenzen

Eine Herausforderung im Bauwesen stellt die Schallübertragung bei tiefen Frequenzen < 100 Hz dar. Das größte Störpotenzial wird...

Rechnerische Schallschutznachweise (Prognoseverfahren)

Für den Luftschall-Nachweis von Holzmassivbauteilen sowie für haustechnische Anlagen allgemein gibt es derzeit noch kein normativ geregeltes Prognoseverfahren.

Für den Luftschall-Nachweis von Holzmassivbauteilen sowie für haustechnische Anlagen allgemein gibt es derzeit noch kein normativ geregeltes Prognoseverfahren.

Die Berechnungsverfahren zur Prognose der Schallübertragung in Gebäuden für Luftschall, Trittschall und Außenlärm sind in DIN...

Konstruktive Einflüsse auf die Schalldämmung

Entscheidende Voraussetzungen für einen guten Schallschutz sind die Luftdichtigkeit – sowohl nach außen als auch zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten – und die Vermeidung von Schallbrücken (Abb.: Studentendorf Adlershof in Berlin; Architektur: Die Zusammenarbeiter, 2014).

Entscheidende Voraussetzungen für einen guten Schallschutz sind die Luftdichtigkeit – sowohl nach außen als auch zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten – und die Vermeidung von Schallbrücken (Abb.: Studentendorf Adlershof in Berlin; Architektur: Die Zusammenarbeiter, 2014).

Die Schalldämmung eines Gebäudes kann durch konstruktive Maßnahmen stark beeinflusst werden. Entscheidende Voraussetzungen für...

Bildungsplattform

Fort- und Weiterbildung im Holzbau – aktuell, anerkannt, digital: ein Angebot des Informationsdienst Holz.

Partner-Anzeige