Rechnerische Schallschutznachweise (Prognoseverfahren)
Die Berechnungsverfahren zur Prognose der Schallübertragung in Gebäuden für Luftschall, Trittschall und Außenlärm sind in DIN 4109-2: Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen geregelt. Die hier ermittelte, zu erwartende Luftschall- und Trittschalldämmung gilt als Eignungsnachweis für die nach DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen gestellten Anforderungen.
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Die rechnerische Ermittlung des vorhandenen Schalldämm-Maßes eines Bauteils ist im Holzbau im Gegensatz zu mineralischen Bauweisen nicht möglich. Der ergänzende Bauteilkatalog der DIN 4109-33: Schallschutz im Hochbau – Teil 33: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) – Holz-, Leicht- und Trockenbau enthält daher für den Holz-, Trocken- und Leichtbau schalltechnische Kennwerte zahlreicher Wand-, Decken- und Dachaufbauten, die ohne bauakustische Prüfung als Eingangswerte für die Bemessung verwendet werden können. Um die rasanten Entwicklungsschritte der letzten Jahrzehnte im Holzbau abbilden zu können, gibt es darüber hinaus verschiedene Bauteilkataloge, in denen Schalldämmmaße von Holzkonstruktionen aufgeführt sind (z.B. im Schallschutzhandbuch oder bei Dataholz: siehe Surftipps). Zudem stellen diverse Hersteller schalltechnische Kennwerte für ihre Produkte zur Verfügung.
Für den Außenlärmnachweis werden zusätzlich Angaben zur Schalldämmung von Fenstern einschließlich Fugen, Türen und anderen Einbauteilen (z.B. Lüftungs- oder Verschattungselemente) in der Außenwand nach DIN 4109-35: Schallschutz im Hochbau – Teil 35: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) – Elemente, Fenster, Türen, Vorhangfassaden benötigt. Die Schallausbreitung erfolgt jedoch nicht nur über die Luft, sondern auch über angrenzende Bauteile. Die Nachweise beziehen sich daher nicht nur auf die direkte Schalldämmung des trennenden Bauteils, auch die Schallübertragung auf Nebenwegen über flankierende Bauteile ist zu berücksichtigen. Lediglich beim Nachweis des Außenlärms darf die Flankenübertragung u.a. bei Fassadenbauteilen in Holz-, Leicht- oder Trockenbauweise vernachlässigt werden.
Grundsätzlich können die für den jeweiligen Nachweis erforderlichen Bauteilkennwerte immer auch durch bauakustische Prüfungen ermittelt werden. Hierbei sind die Vorgaben der DIN 4109-4: Schallschutz im Hochbau – Teil 4: Bauakustische Prüfungen zu beachten. Es sind sowohl Labor- als auch Baustellenmessungen möglich. Letztere erfolgt erst nach Fertigstellung des Gebäudes und birgt das Risiko, dass bei Nichteinhaltung des vereinbarten Niveaus Nachbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

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