Erhöhter Schallschutz – Vereinbarungsgrundlagen

Heutige Bauweisen können in der Regel deutlich bessere Schalldämmleistungen als die Mindestwerte erbringen, und die bloße Einhaltung des Mindestschallschutzes genügt oft nicht den Qualitätsansprüchen. Je nach Gebäudetyp, Nutzungsart, Lage und Ausstattung können zwischen Bauherrn und Bauausführenden privatrechtlich höhere Anforderungen vereinbart werden. Dabei kann auf die Empfehlungen bestehender Normen oder Richtlinien zurückgegriffen werden, z.B.

  • DIN 4109-5: Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen
  • DEGA-Empfehlung 103: Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis
  • VDI-Richtlinie 4100: Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz.

Problematisch ist, dass sich die normativen Regelungen und Richtlinien nur auf ein Frequenzspektrum zwischen 100 und 3.150 Hz beziehen (➤ Abbildung 1). Insbesondere Gehgeräusche liegen aber überwiegend im tieffrequenten Bereich unter 100 Hz und werden von den Nutzern oft als dröhnend und sehr störend empfunden.

Abbildung 1: Darstellung Frequenzbereiche (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Im tieffrequenten Bereich kommt nachteilig hinzu, dass bei üblichen Bauteilen aller Bauweisen (nicht nur im Holzbau) die Schalldämmleistung in diesem Frequenzspektrum erfahrungsgemäß geringer ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Frequenzen zwischen 50 und 100 Hz durch sogenannte Spektrum-Anpassungswerte bei der Planung zu berücksichtigen. Dies ist zwar normativ nicht vorgeschrieben, wird aber insbesondere bei Trittschall für die tiefen Frequenzen dringend empfohlen.

Für den Holzbau wurde daher ein eigenes, dreistufiges Schallschutzklassifizierungssystem entwickelt und im Schallschutzhandbuch (siehe Surftipps) veröffentlicht. Neben dem Mindestschallschutz nach DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen (Stufe Basis) werden auch Zielwerte für einen erhöhten Schallschutz (Stufen Basis+ und Komfort) definiert, die zusätzlich die tiefen Frequenzen (< 100 Hz) berücksichtigen und auch als vertragliche Vereinbarungsgrundlage dienen können. Die Tabellen 1 und 2 stellen die normativen Anforderungen und die Zielwertempfehlungen des Schallschutzhandbuches gegenüber.

Tabelle 1: verbale Beschreibung des Schallschutzniveaus (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Tabelle 2: Gegenüberstellung verschiedener Schallschutzniveaus (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Quelle: Holzbau Deutschland Institut

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Mindestschallschutz – Anforderungen nach DIN 4109-1

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Der bauliche Schallschutz umfasst die Luftschalldämmung gegen Innen- und Außenlärm sowie die Tritt- und Körperschalldämmung innerhalb von Gebäuden.

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Schallschutz im Holzbau – Allgemeines

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