Rechtliche Grundlagen für Betonoberflächen
Welche Eigenschaften eine Betonoberfläche haben muss, hängt etwa davon ab, wie sichtbar sie sein wird, ob sie mechanisch belastbar oder besonders dauerhaft sein muss. Über Leistungsverzeichnisse und Anforderungsklassen wird das gewünschte Aussehen der Betonoberflächen definiert. Sie machen die Ausführung und das Ergebnis für die Baubeteiligten überprüfbar.
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Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung bzw. das darin enthaltene Leistungsverzeichnis sind maßgebend für die Beurteilung, Abnahme und Gewährleistung von Sichtbeton. Das Dokument ist Bestandteil der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen, es wird aber auch bei Direktbeauftragungen erstellt, um klare Vertragsgrundlagen zu schaffen. Mit der Leistungsbeschreibung teilen Auftraggeber*innen so eindeutig wie möglich die Anforderungen an die zu erbringende Leistung (den Auftragsgegenstand) mit.
Die Leistungsbeschreibung kann sich auf das Bausoll im Sinne des § 2 Nr. 1 von Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) beziehen. Gerade bei Sichtbeton werden jedoch Bausoll- und Erfolgssollvorgaben kombiniert. Das heißt, die Leistungsbeschreibung sollte auch Anforderungen an die fertige Oberfläche enthalten. Dazu lassen sich beispielsweise die Sichtbetonklassen des DBV-Merkblatts Sichtbeton nutzen. Bei falschen oder fehlenden Vorgaben in der Leistungsbeschreibung müssen die Auftragnehmer*innen ihrer Prüf- und Hinweispflicht nachkommen. Ist das Bausoll nicht geeignet, das Erfolgsoll herbeizuführen, haben sie ihre Bedenken mitzuteilen, gemäß §§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB/B oder gemäß § 242 BGB (im Fall eines Werkvertrags).
Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist bei öffentlichen Ausschreibungen Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Hier werden die geforderten Leistungen eindeutig definiert. Zum Beispiel ist für eine Sichtbetonwand Folgendes festzulegen:
- Sichtbetonklasse
- Betonbauqualitätsklasse
- Ausführungsklasse
- Nachbehandlungsklasse
- Betongüte
- Schalung
- Schalbild
- Porenbild
- Farbton
- Einbau
- Nachbehandlung
- ggf. Erstellung einer Musterfläche
- bei der Ausführung zu beachtende Regelwerke
Sichtbetonklasse
Die vier im DBV-Merkblatt Sichtbeton enthaltenen Sichtbetonklassen (SB-Klassen) legen das gewünschte Erscheinungsbild der Betonoberflächen fest, etwa Ebenheit, Porenbild, Schalhautabzeichnung und Farbgleichmäßigkeit. Das Merkblatt besitzt zwar keinen Normen- oder Richtliniencharakter, wird jedoch von Planenden, Ausführenden und Bauherr*innen als Grundlage genutzt.
Mit den Anforderungskriterien der SB-Klassen erfolgt eine Kombination aus Erfolgs- und Bausoll. Sollten diese Kriterien im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung in den Vertrag aufgenommen werden, ist es empfehlenswert, zu vereinbaren, dass die Kriterien erst geprüft werden sollen, wenn der Gesamteindruck der Ansichtsfläche den vereinbarten Anforderungen nicht genügt.
Für Sichtbetonflächen der Klassen SB1 und SB2 sind Musterflächen (Erprobungsflächen) zur Vereinbarung der Sichtbetonkriterien empfohlen. Für Sichtbetonflächen der Klassen SB2 und SB3 ist dieses Vorgehen sogar zwingend erforderlich.
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Betonbauqualitätsklasse
Die Betonbauqualitätsklasse (BBQ-Klasse) definiert den baulichen Ausführungsstandard. Sie sind in der DIN 1045-1000: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 1000: Grundlagen und Betonbauqualitätsklassen (BBQ) geregelt. Bei erhöhten Anforderungen (BBQ-E) oder speziellen Anforderungen (BBQ-S) ist ein Betonbaukonzept erforderlich. Mit den dort enthaltenen Planungsvorgaben werden unter anderem Anforderungen an die Betonoberflächen festgelegt, gegebenenfalls auch die Erstellung von Musterflächen.
Des Weiteren enthält das Konzept Aussagen zu Beschichtungen, Ableitfähigkeit und anderen Oberflächeneigenschaften. Ein projektspezifischer Qualitätssicherungsplan sowie Aussagen zur Anordnung und Ausbildung von Fugen können ebenfalls Teil der Planungsvorgaben sein. Das Betonbaukonzept enthält auch Angaben für den Betoneinbau und Bauablauf. Hier lässt sich festhalten, welche Oberflächenbearbeitung, Fugenausführung und Nachbehandlung gewünscht oder erforderlich ist.
Sogenannte BBQ-Gespräche stellen sicher, dass sich die Baubeteiligten austauschen und zusammenarbeiten, um letztlich die Qualität des Bauwerks zu garantieren. Die Planer*innen müssen die BBQ-Klasse festlegen, gegebenenfalls nach Beratung mit einer Betonfachfrau oder einem Betonfachmann. Diese nehmen ebenfalls an den BBQ-Gesprächen teil. Da sie die Wechselwirkungen überblicken, betreuen sie die Leistungsphasen interdisziplinär und übernehmen mitwirkende Verantwortung.
Insgesamt sind mindestens drei Gespräche vorgesehen:
- Im Vorfeld der Ausschreibung dient das BBQ-Vergabegespräch dazu, das vorläufige Baukonzept mit allen Besonderheiten und Randbedingungen detailliert zu beschreiben und festzulegen.
- Nach der Vergabe, bei einem BBQ-Startgespräch bzw. den BBQ-Auführungsgesprächen, werden die Details besprochen und Ergebnisse festgelegt.
- Während der Bauzeit sind regelmäßige BBQ-Ausführungsverlaufsgespräche vorzusehen. Sie dienen dazu, Abweichungen auf der Baustelle zu dokumentieren und zu bewerten und gegebenenfalls Instandsetzungsmaßnahmen festzulegen.