Energetisch planen bei einer Neueindeckung
Planung der Dämmhöhe
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreibt vor, dass bei Arbeiten, die größere Flächen als 10% einer Gesamtfläche eines Bauteils ausmachen, energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Werden zum Beispiel die Dachflächen eines Gebäudes modernisiert bzw. die Deckung erneuert, so muss nach der Verordnung eine neue oder zusätzliche Wärmedämmung eingebaut werden. Bei geneigten Dächern sind dabei U-Werte von ≤ 0,24 W/m²K einzuhalten. Das GModG bezieht sich nur auf die von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Bereiche und muss nicht auf andere (von der Maßnahme nicht betroffenen Bereiche) ausgedehnt werden. Bei einer Wärmedämmung mit einer Wärmeleitgruppe (WLG) von 035 (λ = 0,035 W/mK) und bei einem Sparrenanteil von ca. 10 % müsste eine Dämmung mit einer Dicke von 180 mm verwendet werden.
Viele ältere Gebäude verfügen jedoch nicht über Sparren in diesen Dimensionen. Hier kommt das GModG den Planern und Bauherren entgegen. Es legt fest, dass auch eine Vollsparrendämmung ausreichend ist, wenn der technisch bestmögliche Wärmedämmstoff verwendet wird und die Dicke des Wärmedämmstoffs durch eine Begrenzung der möglichen Höhe eingeschränkt ist. Es gilt ein Verschlechterungsverbot.
Unberücksichtigt bleiben bei dieser Art der nachträglichen Dämmung oftmals die Trenn- oder Giebelwände, die dann weiterhin auf ihren Mauerkronen ungedämmt verbleiben. Dadurch ist die Gefahr der Schimmelbildung deutlich erhöht, denn durch die Temperaturänderung im Gefach, wird die Mauerkrone zum kältesten Bereich. Eine Möglichkeit diesen ungewollten bauphysikalischen Vorgängen zu begegnen, ist die Aufdopplung der Sparren. Auf die Sparren werden hierbei zusätzlich z. B. 60/60 mm Kanthölzer aufgebracht. Die Dämmung wird zweilagig in jeweils der Höhe der Sparren und dann der Aufdopplung angeordnet, damit die Platten fugendicht an den Sparren und/oder der Aufdopplung anliegen. Alternativ sind Aufsparrendämmung, z. B. mit Mineralfaserdämmstoffen (diese sind diffusionsoffen) möglich.
Ist bei älteren Gebäuden der Dachstuhl nicht in der Art ausgerichtet, dass innen wie außen ebene Flächen vorhanden sind, besteht alternativ zur Aufdopplung die Möglichkeit, Holzbohlen seitlich der Sparren anzuordnen (siehe Prinzipskizze). In beiden Fällen wird durch die Aufdopplung erreicht, dass die Mauerkronen ebenfalls gedämmt sind. Auch und gerade bei Altbausanierungen muss die Luftdichtheit der Konstruktion hergestellt werden. Nur dann kann eine schadenfreie Konstruktion garantiert werden. Es sind jedoch Konstruktionen möglich, die gerade beim Bauen im Bestand zur Ausführung gelangen können, bei denen die luftdichte Ebene oberhalb der Sparren angeordnet sein kann. Hierzu sind allerdings die Zustimmung der Hersteller und entsprechende Berechnungen für den gesamten Dachaufbau erforderlich.
Fachwissen zum Thema
BauNetz Wissen Geneigtes Dach sponsored by:
Otto Lehmann GmbH, Neutraubling
www.ottolehmann.com