Brandschutz: Rauchübertragung verhindern
Anbindung an Rauchmeldesysteme
Luftkanäle und Leitungen raumlufttechnischer Anlagen verbinden in der Regel mehrere Geschosse oder Brandabschnitte miteinander. In der Entstehungsphase vieler Brände ist die Rauchentwicklung sehr stark, die Verbrennungstemperatur jedoch noch relativ gering. Schutzeinrichtungen mit thermischer Auslösung in den Lüftungskanälen sprechen deshalb nicht rechtzeitig an und der Rauch kann über das Lüftungssystem in andere Bereiche und Brandabschnitte eines Gebäudes gelangen. Um eine Rauch- und Brandausbreitung auch in der Schwelbrandphase bei Temperaturen unter 72°C über Luftkanäle und Luftleitungen sicher zu verhindern, sind Schutzmaßnahmen erforderlich.
Gallerie
Ein sinnvoller Schutz gegen eine unbemerkte Rauchausbreitung im Kanalsystem sind Absperrvorrichtungen – z.B. Brandschutzklappen – die durch Rauchmelder (Brandfrüherkennungssysteme) ausgelöst werden. Solche Rauchauslöseeinrichtungen müssen speziell für Lüftungssysteme bauaufsichtlich zugelassen sein. Die Brandschutzklappen sind dann beispielsweise durch einen Federrücklaufantrieb steuerbar. Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Absperrvorrichtung muss derjenigen entsprechen, die für das durchdrungene Bauteil vorgeschrieben ist. Bei Auslösung eines Rauchmelders müssen zusätzlich zu den Absperrungen die Lüftungsventilatoren der Anlage außer Betrieb gehen.
Brandschutzklappen
Brandschutzklappen werden über eine innen liegende, thermische
Auslöseeinrichtung ausgelöst, lassen sich aber auch in die
Gebäudeleittechnik und die Brandmeldeanlage einbinden. Die
unterschiedlichen Bauformen werden abhängig von der Luftmenge, der
Kanalform und den lufttechnischen Anforderungen eingesetzt. Sie
werden im Zug und am Ende (Zu-oder Abluft) von Lüftungsleitungen
bzw. in Gebäuden ohne Lüftungsleitungen in der Wand oder Decke
installiert.
Einrichtungen zur Verhinderung der Kaltrauchübertragung sollten in allen Lüftungsanlagen bereits im Planungszustand berücksichtigt werden.
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