Allgemeines zum Wärmeschutz

Ziele und Gesetzesvorgaben

Seit 01.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz GEG in Kraft getreten. Das GEG löst die bisherigen Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG 2011) ab. Dieses Gesetz gilt für fast alle beheizten und gekühlten Gebäude und deren Anlagetechniken.

Die Außenbauteile eines Gebäudes müssen je nach Jahreszeit auf sehr unterschiedliche klimatische Bedingungen reagieren können.
Winterlicher Wärmeschutz hat die Aufgabe, den Wärmeverlust in einem Gebäude zu reduzieren, den Bewohnern eine hygienisch einwandfreie Lebensweise zu ermöglichen und einen dauerhaften Schutz der Baukonstruktionen gegen klimabedingte Feuchteeinwirkungen sicherzustellen.
Das Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es, eine Aufheizung der Räumlichkeiten zu vermeiden.

Übergeordnetes Ziel des baulichen Wärmeschutzes ist es, ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten. Die Außenbauteile eines Gebäudes müssen je nach Jahreszeit auf sehr unterschiedliche klimatische Bedingungen reagieren können. Dementsprechend wird zwischen winterlichem und sommerlichem Wärmeschutz unterschieden. Der bauliche Wärmeschutz ist geregelt in der DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden. Die gesetzliche Vorgabe – das GEG – nimmt mehrfach auf diese Norm Bezug; hier sind Anforderungen an das Bauteil Flachdach definiert. Die oberste Geschossdecke bzw. das Dach muss normgerecht gedämmt werden.

Winterlicher Wärmeschutz hat die Aufgabe, den Wärmeverlust in einem Gebäude zu reduzieren, den Bewohnern eine hygienisch einwandfreie Lebensweise zu ermöglichen und einen dauerhaften Schutz der Baukonstruktionen gegen klimabedingte Feuchteeinwirkungen sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass die Räume entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beheizt und belüftet werden. Für den winterlichen Wärmeschutz ist die richtige Auswahl des Dämmstoffes bzw. die Reduzierung von Wärmebrücken von entscheidender Bedeutung. Dafür wird der entsprechende rechnerische Nachweis nach der normierten Methode geführt.

Das Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es, eine Aufheizung der Räumlichkeiten zu vermeiden. Der sommerliche Wärmeschutz wird beeinflusst durch die folgenden Faktoren:

  • Raumgröße
  • Wärmespeicherfähigkeit insbesondere innenliegender Bauteile
  • Orientierung der Fenster
  • Wärmedämmfähigkeit der Außenbauteile
  • Art der Verglasung und der Sonnenschutzeinrichtung
  • Interne Wärmequellen wie Personenwärme, Abwärme von Computern oder Beleuchtung
Die ausreichende Wärmedämmung des Bauwerkes ist mit rechnerischem Nachweis zu führen. Wärmeschutzmaßnahmen bei Flachdächern müssen zudem den Wärmeschutz der Konstruktion zur Vermeidung von schädlichen temperaturbedingten Spannungen und Bewegungen sowie von Wärmebrücken umfassen.

Allgemein gilt: Der Wärmedurchlasswiderstand der Gesamtkonstruktion soll von der warmen zur kalten Seite hin zunehmen und der Wasserdampfdiffusionswiderstand soll von der warmen zur kalten Seite hin abnehmen.

Fachwissen zum Thema

Je nach Nutzungsart und Aufbau gibt es verschiedene Dämmstoffe, die Verwendung finden können, um beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.

Je nach Nutzungsart und Aufbau gibt es verschiedene Dämmstoffe, die Verwendung finden können, um beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.

Wärmeschutz

Auswahl des geeigneten Dämmstoffs

Flachdächer nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Richtlinien/​Verordnungen

Flachdächer nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Künftig werden die Ziele des Klimaschutzplans 2030 für Neubauten im Gebäudebestand und beim Einsatz erneuerbarer Energien durch das GEG vorgegeben (Abb.: MOE - Wohnhaus Möckernstraße in Berlin, Carlo Witte Architekten, 2019).

Künftig werden die Ziele des Klimaschutzplans 2030 für Neubauten im Gebäudebestand und beim Einsatz erneuerbarer Energien durch das GEG vorgegeben (Abb.: MOE - Wohnhaus Möckernstraße in Berlin, Carlo Witte Architekten, 2019).

Wärmeschutz

GEG und Niedrigstenergie-Standard

Wie die Energieeinsparverordnung legt das seit November 2020 gültige Gebäudeenergiegesetz fest, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik und den im Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.

Wie die Energieeinsparverordnung legt das seit November 2020 gültige Gebäudeenergiegesetz fest, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik und den im Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.

Wärmeschutz

Wärmebrücken und GEG

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