Allgemeines zum Brandschutz

Die Musterbauordnung (MBO) schreibt in §32 Dächer vor, dass Bedachungen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein müssen. Diese werden als harte Bedachung bezeichnet und bestehen z.B. aus Eindeckungen mit Ziegel, Betondachziegel, Blech oder Schieferplatten.

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Ebenfalls in §32 der MBO werden die Ausnahmen der Vorschrift erläutert: Bedachungen, die die Anforderungen nach Absatz 1 nicht erfüllen, sind zulässig bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die Gebäude

  • einen Abstand von der Grundstücksgrenze von mindestens 12 m,
  • von Gebäuden auf demselben Grundstück mit harter Bedachung einen Abstand von mind. 15 m,
  • von Gebäuden auf demselben Grundstück mit Bedachungen, die die Anforderungen nach Absatz 1 nicht erfüllen, einen Abstand von mind. 24 m,
  • von Gebäuden auf demselben Grundstück ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt einen Abstand von mind. 5 m

Nur bei diesen Gebäuden darf eine sogenannte weiche Bedachung gewählt werden, d.h. Holzschindel, Stroh, Reet, Schilf oder unbesandeter Pappe dürfen als Dachdeckung dienen.

Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden demnach zwei Arten von Bedachungen - harte und weiche. In den meisten Bauvorhaben kommen sicherlich harte Bedachungen zur Anwendung, sie können - bei Flachdächern - auf unterschiedliche Arten erstellt werden. Zum Beispiel gewährleistet eine mindestens 5 cm dicke Kiesschicht die Anforderungen einer harten Bedachung. Bei den immer häufiger ausgeführten Flachdächern mit Kunststoff- und Polymerbitumenabdichtungen wird allerdings meist auf eine Auflast verzichtet, doch auch hier muss das verwendete Abdichtungsmaterial den geforderten hohen Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende Wärme leisten können. Dabei ist auf die Widerstandsfähigkeit des gesamten Schichtenaufbaus zu achten. Nur Materialien und Aufbauten dürfen gewählt werden, die den Anforderungen der DIN ENV 1187 Prüfverfahren zur Beanspruchung von Bedachungen durch Feuer von außen entsprechen und die Materialprüfungen bestanden haben.

Einen Sonderfall bilden begrünte Flachdächer - hier regeln die einzelnen Bundesländer, d.h. die jeweilig gültigen Bauordnungen - die zulässigen Ausführungen.

Der Brandschutz ist insgesamt mittlerweile derart komplex, dass die Brandschutzplanung oft von Spezialisten übernommen werden muss. Sie bilden die Schaltstelle zwischen Bauherren, Planer, Feuerwehr und allen Bauschaffenden, um die folgenden Komponenten optimal auf Gebäude und Nutzer abzustimmen:

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