Allgemeines zum Brandschutz
Die Musterbauordnung (MBO) schreibt in §32 Dächer vor, dass Bedachungen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein müssen. Diese werden als harte Bedachung bezeichnet und bestehen z.B. aus Eindeckungen mit Ziegel, Betondachziegel, Blech oder Schieferplatten.
Gallerie
Ebenfalls in §32 der MBO werden die Ausnahmen der Vorschrift
erläutert: Bedachungen, die die Anforderungen nach Absatz 1 nicht
erfüllen, sind zulässig bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die Gebäude
- einen Abstand von der Grundstücksgrenze von mindestens 12 m,
- von Gebäuden auf demselben Grundstück mit harter Bedachung einen Abstand von mind. 15 m,
- von Gebäuden auf demselben Grundstück mit Bedachungen, die die Anforderungen nach Absatz 1 nicht erfüllen, einen Abstand von mind. 24 m,
- von Gebäuden auf demselben Grundstück ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt einen Abstand von mind. 5 m
Nur bei diesen Gebäuden darf eine sogenannte weiche
Bedachung gewählt werden, d.h. Holzschindel, Stroh, Reet,
Schilf oder unbesandeter Pappe dürfen als Dachdeckung
dienen.
Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden demnach
zwei Arten von Bedachungen - harte und weiche. In den meisten
Bauvorhaben kommen sicherlich harte Bedachungen zur Anwendung, sie
können - bei Flachdächern - auf unterschiedliche Arten erstellt
werden. Zum Beispiel gewährleistet eine mindestens 5 cm dicke
Kiesschicht die Anforderungen einer harten Bedachung. Bei den immer
häufiger ausgeführten Flachdächern mit Kunststoff- und
Polymerbitumenabdichtungen wird allerdings meist auf eine Auflast
verzichtet, doch auch hier muss das verwendete Abdichtungsmaterial
den geforderten hohen Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende
Wärme leisten können. Dabei ist auf die Widerstandsfähigkeit des
gesamten Schichtenaufbaus zu achten. Nur Materialien und Aufbauten
dürfen gewählt werden, die den Anforderungen der DIN ENV 1187
Prüfverfahren zur Beanspruchung von Bedachungen durch Feuer von
außen entsprechen und die Materialprüfungen bestanden
haben.
Einen Sonderfall bilden begrünte Flachdächer - hier regeln die
einzelnen Bundesländer, d.h. die jeweilig gültigen Bauordnungen -
die zulässigen Ausführungen.
Der Brandschutz ist insgesamt mittlerweile derart komplex, dass
die Brandschutzplanung oft von Spezialisten übernommen werden muss.
Sie bilden die Schaltstelle zwischen Bauherren, Planer, Feuerwehr
und allen Bauschaffenden, um die folgenden Komponenten optimal auf
Gebäude und Nutzer abzustimmen:
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz - Abwehrende Brandschutzmaßnahmen
- Organisatorischer Brandschutz - Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
Fachwissen zum Thema
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