Instandhaltung und Wartung

Fassadenelemente sind hochwertige Produkte, für deren nachhaltige Sicherung der Gebrauchstauglichkeit und Werthaltigkeit sowie zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden eine fachgerechte Wartung und Pflege erforderlich ist. Sowohl in den Landesbauordnungen als auch in der Bauproduktenverordnung sind diese Forderungen nach Werterhaltungsmaßnahmen manifestiert.

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Zur Instandhaltung gehören Maßnahmen der

  • Wartung
  • Inspektion
  • Instandsetzung
Auch während der Dauer des Gewährleistungszeitraumes ist eine fachgerechte Pflege und Wartung der Fassadenelemente notwendig, die nicht in die Gewährleistungsverpflichtung eingeschlossen ist. So sind z.B. Funktionsbeeinträchtigungen oder Verschleiß von Teilen, die einer normalen bzw. vertragsgemäßen Nutzung unterliegen, ebenso wie Schäden durch Fehlgebrauch oder Reparaturversuche durch Dritte, nicht durch die gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung abgedeckt. Das Unterlassen der Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen kann zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche führen. Die Verpflichtung zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen beginnt mit der Abnahme.

Die Wartung kann im Rahmen eines Wartungsvertrages durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Vordrucke für einen solchen Vertrag können zum Beispiel beim VFF – Verband der Fenster- und Fassadenhersteller oder beim ift – Institut für Fenstertechnik Rosenheim bezogen werden (siehe Surftipps). Zur Wartung der beweglichen Teile, wie etwa Fenster- oder Türflügel, gehören das regelmäßige Fetten mit geeigneten Mitteln sowie das Nachstellen und ggf. Austauschen von defekten Beschlagsteilen.

Im Rahmen der Instandhaltung müssen alle Bauteile des Fassadenelementes auf Beschädigungen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit geprüft werden. Hierzu gehören nicht nur die beweglichen Teile (Beschläge, Antriebe, Sonnenschutz) sondern auch die Beschichtungen, Anschlussfugen etc. Die beweglichen Teile sind je nach Nutzungsart in unterschiedlichen Intervallen auf Verschleiß zu inspizieren: halbjährlich z.B. bei sicherheitsrelevanten Bauteilen oder bei besonders hoher Beanspruchung, bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren z.B. bei geringer Beanspruchung im Wohnungsbau. Detaillierte Empfehlungen sind im Einzelnen beispielsweise in den Merkblättern des VFF- Verband der Fenster- und Fassadenhersteller aufgegliedert (siehe Surftipps). Die Vorschriften und Pflegehinweise der Beschlagshersteller sind ebenfalls zu beachten.

Zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit ist weiterhin eine regelmäßige Reinigung der Fassadenelemente notwendig. Reinigungs- und Pflegemittel müssen auf das Material und die Oberflächenbeschichtung der Fassadenelemente abgestimmt sein. In diesem Zusammenhang muss ebenso berücksichtigt werden, dass die verwendeten Mittel den Korrosionsschutz der Beschlagteile nicht beschädigen. Auch hier sind die Herstellerhinweise unbedingt zu beachten.

Um eine lückenlose Instandhaltung zu ermöglichen, sind schon bei der Planung und Auslegung ausreichend große Zwischenräume und Zugänglichkeit aller Fassadenteile zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Planung neuer Fassaden, als auch bei der Erstellung von Renovierungskonzepten für Gebäude im Bestand.

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