Zähleranlage

Anforderungen und Anordnung

Elektrizitätszähler sind geeichte Messgeräte, die so montiert werden müssen, dass die Messfunktion zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Zähler müssen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung, mechanische Beschädigung und hohe Temperaturen geschützt werden. Neben den nach wie vor weit verbreiteten klassischen mechanischen Zählern (Ferraris-Zähler) werden verstärkt elektronische Haushaltszähler (eHZ) eingesetzt, die viele neue Möglichkeiten bieten (Momentanverbrauchsanzeige, Fernauslesung und Smart Metering).

Gallerie

Zähler werden in Zählerschränken (siehe Abb. 1) untergebracht, die nach DIN 43870-1 Zählerplätze; Maße auf Basis eines Rastersystems und VDE 0603 Installationsverteiler und Zählerplätze AC 400 V ausgeführt und VDE-geprüft sein müssen (Kennzeichnung mit dem VDE-Zeichen). Ein Zählerplatz im Zählerschrank ist 250 mm breit und umfasst die Bereiche:

  • Zählerfeld (450 mm hoch)
  • unterer Anschlussraum (300 mm hoch) für Sammelschienen und strombegrenzende Überstromschutzeinrichtungen
  • oberer Anschlussraum (150 oder 300mm hoch) für 3-polige Hauptschalter (4-polig in TT-Systemen) zum Freischalten der Stromkreisverteiler.

Nach VDE 0603 Teil 1 müssen Zählerschränke in Schutzklasse II mit der Schutzmaßnahme doppelte oder verstärkte Isolierung (früher als „schutzisoliert" bezeichnet) ausgeführt werden. Je Wohnung ist mindestens ein Zählerplatz erforderlich. Die meisten Verteilungsnetzbetreiber (VNB) fordern für Elektroheizungen und Wärmepumpen getrennte, zusätzliche Zähler. Außerdem ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass für den Allgemeinverbrauch eines Mietshauses noch eine zusätzliche Zählerplatzfläche benötigt wird. Bei der Anordnung der Zähler ist Folgendes zu beachten:

  • Gut zugängliche Räume oder Stellen im Gebäude wählen, die das Ablesen oder Überprüfen ohne besondere Hilfsmittel ermöglichen, z.B. im Treppenhaus (dort aber auf keinen Fall über Treppenstufen), im Hausanschlussraum oder bei größeren Anlagen in besonderen Zählerräumen
  • Anbringungshöhe mind. 1,10 m bis max. 1,85 m
  • Umgebungstemperatur zwischen 0 und 40 Grad C
  • Bedienungs- und Arbeitsfläche vor dem Zähler sollte mind. 1,20 m tief sein
  • Verdrahtung mit flexiblen Aderleitungen HO7V-K, mit Querschnitt 10 mm² Cu

Nach TAB (Technische Anschlussbedingungen) dürfen Zähler an folgenden Orten nicht angebracht werden:

  • innerhalb der Wohnungen von Mehrfamilienhäusern
  • über Treppenstufen
  • in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade- und Waschräumen
  • in Speichern
  • in feuchten Räumen, Garagen, Öllagern
  • an Stellen mit erhöhter Umgebungstemperatur
  • feuer- und explosionsgefährdete Stellen

Zählerschränke können nach DIN 18013 Nischen für Zählerplätze (Zählerschränke) für Elektrizitätszähler in Treppenräumen von Wohngebäuden folgender Maßen angeordnet werden:

  • auf Putz
  • unter Putz
  • oder teilversenkt in Nischen

In Einfamilienhäusern wird der Stromkreisverteiler häufig mit in den Zählerschrank integriert. Dafür muss seitlich neben den Zählerplatzflächen mindestens ein weiteres 250 mm breites Feld vorhanden sein. In Mehrfamilienhäusern werden Zähler zentral oder dezentral angeordnet. Beide Möglichkeiten haben Vorteile und Nachteile:

Zentrale Zähleranordnung

Zum Beispiel im Hausanschlussraum oder einem besonderen Zählerraum, erleichtert das Ablesen und hat den Vorteil, dass die Hauptleitungen relativ kurz bleiben. Dafür werden die Verbindungsleitungen zu den Stromkreisverteilern oft recht lang. Hier auf den Spannungsfall achten! Damit der Spannungsfall nicht zu groß wird, muss bei längeren Leitungen statt des üblichen Mindestquerschnitts von 10 mm² Cu ggf. ein Querschnitt von 16 mm² Cu gewählt werden.

Dezentrale Zähleranordnung

Beispielsweise im Treppenhaus auf der jeweiligen Etage, erfordert nur kurze Verbindungsleitungen zu den Stromkreisverteilern in den Wohnungen, aber relativ lange Hauptleitungen, für die ein Spannungsfall von 0,5 Prozent einzuhalten ist.

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