Hausanschlussraum, -wand, -nische

Anordnung, Anforderung, Anschlüsse

Um alle Anschlusseinrichtungen eines Gebäudes übersichtlich und ordnungsgemäß installieren und warten zu können, hat sich die Einrichtung von Hausanschlussräumen als zweckmäßig erwiesen.

Neben dem Hausanschlusskasten können im Hausanschlussraum auch der

  • Fernmeldeanschluss
  • Wasseranschluss
  • Gasanschluss
  • Fernwärmeanschluss
  • und die Entwässerung

untergebracht werden. Zusätzlich können hier auch Hauptverteiler, Zählerschränke, Steuergeräte etc. angeordnet werden.

Forderungen für die Einrichtung von Hausanschlussräumen:

  • Lage möglichst an der Gebäudeaußenwand
  • Mindestmaße: 2,00 m Länge, 1,80 m Breite, 2,00 m Höhe (bis 30 Wohneinheiten), bei größeren Gebäuden (bis 60 Wohneinheiten) beträgt die Mindestlänge 3,50m
  • Freie Durchgangshöhe mind. 1,80 m bei unter der Decke geführten Leitungen
  • Wände müssen der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4012-2 entsprechen
  • Gute Zugänglichkeit, aber nicht als Durchgang zu anderen Räumen
  • Trocken, begehbar, belüftbar
  • Verschließbare Türen
  • Kennzeichnung mit Schild „Hausanschlussraum“
  • Beleuchtung
  • Schutzkontaktsteckdose für Wartungsarbeiten

Anordnung der Anschlüsse

Für die Anordnung der unterschiedlichen Anschlüsse innerhalb des Hausanschlussraums gelten folgende Festlegungen:

  • Elektrotechnische Einrichtungen wie HAK, Zählerplätze o. ä. sollten nicht an der selben Wand wie Einrichtungen für die Gas-, Wasser und Fernwärmeversorgung angeordnet werden
  • Schutzabstand zwischen Leitungen und Einrichtungen der einzelnen Versorgungsträger mindestens 30 cm
  • Im Hausanschlussraum angeordnete Zählerplätze müssen wegen der Spritzwassergefahr in der Schutzart IP 54 ausgeführt werden, bei Tropfwassergefahr (Wasserleitung ohne Absperrventile) genügt IP 31

Einen Überblick über die Anordnung der Einrichtungen und die Mindestmaße eines Hausanschlussraums finden Sie in Abb.1.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind gesonderte Hausanschlussräume nicht erforderlich, jedoch gelten hier sinngemäß die Bestimmungen für die Leitungsanschlüsse.

Um wirtschaftlicher bauen zu können, um Platz zu sparen bzw. in Gebäuden ohne Keller, kann der Hausanschlussraum nach den TAB (Technische Anschlussbedingungen) auch durch eine Hausanschlussnische oder eine Hausanschlusswand ersetzt werden.

Als Hausanschlusswand wird eine Wand in einem Raum des Gebäudes bezeichnet, an der HAK für Strom sowie die Übergabepunkte und Absperreinrichtungen für die anderen Medien angeordnet werden. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Der Raum mit der Hausanschlusswand muss über allgemein zugängliche Räume (z. B. Treppenraum, Kellergang etc.) oder direkt von außen erreichbar sein
  • Die Wand muss an einer Außenwand gelegen sein

Unter einer Hausanschlussnische versteht man ein mit einer Tür abschließbare Nische in der die verschiedenen Anschlusseinrichtungen platzsparend angeordnet werden. Hier gelten die Bedingungen:

  • Tiefe: mindestens 250 mm
  • Breite: mindestens 875 mm
  • Höhe: Türhöhe
  • Entfernung von einer Außenwand nicht größer als 3 m
  • Vor der Nische muss eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,2 m vorhanden sein
  • Ausreichende Beleuchtung

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