Installationsumfang und Ausstattungswerte
Die Güte und Gebrauchstauglichkeit einer elektrischen Anlage wird durch den Ausstattungswert bestimmt, der in DIN 18015-2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Art und Umfang der Mindestausstattung festgelegt ist. Zusätzlich hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) mit der „Stern-Installation“ Ausstattungswerte (Anzahl der Steckdosen und Lichtauslässe je Raum) definiert, die unter der Bezeichnung RAL-RG 678 registriert sind:
Gallerie
* Ausstattungswert 1
Ein-Stern Ausstattung: Mindestausstattung nach DIN
Kosten: 100 % (Basis)
* * Ausstattungswert 2
Zwei-Sterne Ausstattung: Gehobene Ausstattung, die es erlaubt,
heute übliche Elektrogeräte ohne räumliche und zeitliche
Einschränkungen anzuschließen
Kosten: ca. 125 % im Vergleich zu 1
* * * Ausstattungswert 3
Drei-Sterne Ausstattung: Ausstattung für Komfortwohnungen/-häuser,
die über den Ausstattungswert 2 hinausgeht und die diversen neuen
Techniken berücksichtigt (Sicherheit, Kommunikation, Komfort,
Automatik etc.)
Kosten: ca. 150 % im Vergleich zu 1
Damit kann der Elektroinstallateur die in der Praxis sehr
unterschiedlichen Ausstattungen vom sozialen Wohnungsbau bis hin
zum luxuriösen Eigenheim anbieten und entsprechend kennzeichnen.
Nach VOB muss die Mindestausstattung nach DIN eingehalten werden,
diese entspricht dem Ausstattungswert 1 (*). Höhere
Ausstattungswerte liegen in der Entscheidung des Bauherrn. Bei der
überwiegenden Zahl aller Neubauten werden heute schon 2- oder
3-Sterne-Ausstattungen installiert.
Zusätzliche Ausstattungswerte 1plus, 2 plus, 3 plus
Auf Grund umfangreicher Änderungen der DIN 18015-2 Elektrische
Anlagen in Wohngebäuden, Teil 2: Art und Umfang der
Mindestausstattung (November 2010) sowie der Neuausgabe der
DIN 18015-4 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 4:
Gebäudesystemtechnik wurde eine Anpassung und
Neufassung der Ausstattungsrichtlinie RAL-RG 678 erforderlich. Die
RAL-RG 678 (Ausgabe Februar 2023) berücksichtigt die
Gebäudesystemtechnik und sorgt durch zukunftssichere
Elektroinstallationen für mehr Energieeffizienz.
Die Anwendung der neuen Ausstattungswerte für die
Gebäudesystemtechnik setzt voraus, dass die jeweiligen
Ausstattungswerte für die konventionelle Elektroinstallation
(Ausstattungswerte 1, 2 und 3) ausgeführt werden. Die
RAL-Richtlinie fordert schon bei der 1-plus-Ausstattung
Vorbereitungen für die Funktionsbereiche Schalten/Dimmen, schaltbare Steckdosen zum
Energiemanagement, Sonnenschutz, Heizen, Kühlen, Lüften sowie
Sicherheit durch vorbereitende Installationen von Bus-Technik.
Alternativ sind zumindest Installationsrohre für die Nachrüstung
vorzusehen. Neu ist ebenfalls, dass die einzelne Ausstattung auch
raumweise vergeben und so noch praxisorientierter geplant werden
kann.
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