Erdung
Basis für wirksame Schutzmaßnahmen
Zur wirksamen Gestaltung von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag ist die sogenannte Schutzerdung (engl. protective earthing, Abk. PE) unumgänglich. Für die Erdung können Stab-, Tiefen-, Platten- oder Ringerder verwendet werden. Je nach Bodenbeschaffenheit unterliegen jedoch alle diese Erder einer mehr oder weniger starken Korrosion. Auch Beschädigungen durch Erdarbeiten sind nicht auszuschließen.
Gallerie
Um diese Nachteile zu vermeiden, wird seit langem in den
Technischen Anschlussbedingungen der Elektrizitätsversorger
(TAB) sowie in DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in
Wohngebäuden. Planungsgrundlagen für neue Gebäude ein Fundamenterder gefordert. Der Fundamenterder wird
in das Gebäudefundament eingelegt und verbessert die Wirksamkeit
aller Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag. Der Hauptpotentialausgleich wird so wesentlich
wirksamer. Der Fundamenterder kann quasi als „Rückgrat“ aller
Erdungsmaßnahmen in der Verbraucheranlage angesehen werden. Darüber
hinaus kann der Fundamenterder auch als Erder für
Blitzschutzanlagen, für den FI-Schutz, für Fernmelde- und
Kommunikationsanlagen usw. dienen.
Die Planung des Fundamenterders, der schon bei der Ausschreibung
der Rohbauarbeiten berücksichtigt werden muss, obliegt dem
Bauherrn/Architekten. Die Ausführung übernimmt im Allgemeinen der
Fundamenthersteller (Bauhandwerker) in Zusammenarbeit mit der
zuständigen Elektrofachkraft. Da der Fundamenterder Bestandteil der
elektrischen Anlage des Gebäudes ist, sollte die Abnahme – noch vor
Einbringen des Betons – durch verantwortliche Fachkräfte beider
Gewerke erfolgen.
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