Brandschutz bei Wärmedämmverbundsystemen
Brandschutz ist ein wesentlicher Faktor, der die Qualität und
Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) definiert. Die
Verwendbarkeit von WDVS ist nur auf Grundlage einer allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und
Brauchbarkeit möglich. Alle Komponenten sind dabei systemspezifisch
geprüft. WDVS werden als Baustoff bzw. Bauart eingestuft.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
- Art des Dämmstoffes
- Dicke des Dämmstoffes
- Anteil der organischen Bestandteile in der Putzschicht
- Dicke der Armierungsschicht
- Konstruktive Ausbildung von Details (Öffnungen, Einbauten...)
- Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder
A2
- Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
- Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
- Gebäude bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
- Gebäude von 7-22 m schwer entflammbar B1
- Gebäude von 22-100 m nicht brennbar A
Bei der Ausführung mit entflammbaren WDVS werden gesonderte Bereiche mit einem WDVS aus Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ausführung der Stürze von Fenstern und Türen gelegt, um den Brandüberschlag in weitere Geschosse zu verhindern. Hier wird ein mindestens 200 mm hohes nicht brennbares WDVS eingesetzt. Alternativ können auch sogenannte umlaufende Brandriegel ausgeführt werden, die mindestens in jedem zweiten Geschoss umlaufend eingebaut sein müssen. Brandabschnitte und Brandwände dürfen nicht mit brennbaren Baumaterialien überbrückt werden. Bei der Aufdopplung von WDVS müssen die aktuellen Anforderungen eingehalten werden und in einzelnen Bereichen daher eventuell das alte WDVS entfernt werden, um nicht brennbare Materialien einzusetzen.
Die genauen Vorgaben der Ausführung von WDVS ergeben sich auf Grundlage der Zulassung der einzelnen Systeme und der Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen.
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