Brandschutznormen und Anforderungen

Grundlage für die meisten Anwendungsfälle des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist die DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Sie ist in allen Bundesländern durch Einführungserlasse bauaufsichtlich als Technische Baubestimmung eingeführt. Grundlage für den baulichen Brandschutz ist die Einordnung von Baustoffen und Bauteilen hinsichtlich ihres Brandverhaltens. Im Zuge der Harmonisierung der nationalen zu europäischen Normen, wurde die Norm DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten entwickelt. Eine Gegenüberstellung der beiden Normen finden Sie in unserem Onlinelexikon zum Them Brandschutz (siehe Surftipps).

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Die Einteilung von Baustoffen und Bauteilen erfolgt in DIN 4102. Dabei gibt es unterschiedliche Klassen: Baustoffe werden in Baustoffklassen, Bauteile in Feuerwiderstandsklassen unterteilt. Die Einteilung erfolgt in beiden Fällen auf der Grundlage genormter Prüfverfahren. Die Prüfverfahren sind ebenfalls in DIN 4102 festgelegt. Es besteht für alle am Bau verwendeten Baustoffe Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der Baustoffklasse.

Bauteile im Sinne von DIN 4102 sind Stützen, Träger, tragende und nichttragende Außen- und Innenwände, Decken, Dächer, Verglasungselemente, Türen usw. Alle wichtigen Baustoffe und Bauteile sind in DIN 4102-4 in die jeweils zutreffenden Baustoff- bzw. Feuerwiderstandsklassen eingeordnet. Für diese „klassifizierten“ Baustoffe und Bauteile gilt der Nachweis des Brandverhaltens als erbracht.
Die Feuerwiderstandsdauer eines Bauteils hängt im Wesentlichen von den folgenden Kriterien ab:

  • Brandbeanspruchung (einseitig, mehrseitig)
  • Verwendeter Baustoff oder Baustoffverbund (Holz, Beton, Stahl usw.)
  • Bauteilabmessungen (Querschnittsabmessungen, Schlankheit, Achsabstände etc.)
  • Bauliche Ausbildung (Anschlüsse, Auflager, Halterungen, Befestigungen, Fugen usw.)
  • Statisches System (statisch bestimmtes System, statisch unbestimmtes System, ein- bzw. mehrachsige Beanspruchung, ungewollte Einspannung etc.)
  • Ausnutzungsgrad der Festigkeiten der verwendeten Baustoffe infolge äußerer Lasten
  • Anordnung von Bekleidungen (Ummantelungen, Putze, Unterdecken, Vorsatzschalen usw.)
Die Verwendung von Baustoffen und Bauteilen sowie einzuhaltender Mindestanforderungen ist durch bauaufsichtliche Zulassung in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

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