Einbrandfliesen

Sowohl Steingut- als auch Steinzeugfliesen können heute im Einbrandverfahren hergestellt werden, Steingut wird dann als Monoporosa, Steinzeug als Monocottura bezeichnet. Das Einbrandverfahren ist im Vergleich zum Zweibrandverfahren energietechnisch gesehen günstiger, da der Rohling nur einmal gebrannt wird. Allerdings ist die Ausschussquote, vor allem bei großen Formaten oder bei Fliesen mit aufwendiger Dekorierung höher. Dieses Verfahren eignet sich sowohl für unglasierte Spaltplatten als auch für glasierte Fliesen. Bei glasierten Fliesen wird beim Einmalbrand die Glasur zusammen mit dem Scherben (unglasierter Fliesenrohling) gebrannt. Da die Brenntemperaturen beim Einmalbrand hoch sind, ist dieses Verfahren nicht für alle glasierten Fliesen geeignet. Glasuren, die diese hohe Temperaturen nicht vertragen, müssen ein zweites Mal gebrannt werden. Dieses Verfahren wird als Doppelbrand oder Zweibrandverfahren bezeichnet.

Gallerie

Beim Einbrandverfahren wird ein inniger Verbund zwischen dem keramischen Scherben und der Glasur erzielt. Steingutfliesen müssen in jedem Falle eine Glasur als Oberflächenschutz erhalten. Bei den wesentlich dichteren Steinzeugfliesen, die im Einbrandverfahren hergestellt werden, ist es häufig auch von Vorteil eine Glasur aufzutragen, da durch die Glasur die Reinigung und Pflege der Fliese vereinfacht und die Farbe intensiviert wird.

Heute wird der überwiegende Anteil keramischer Fliesen im Einbrandverfahren hergestellt. Diese Fliesen eignen sich als Boden-, Wand- und Treppenbeläge. Bei Bodenfliesen, die im Einbrandverfahren mit einer Glasur versehen wurden, ist es erforderlich, die Abriebgruppe anzugeben. Der Einsatzbereich hängt im Wesentlichen von der Brenntemperatur ab. Einbrandfliesen aus Steingut sind nicht frostbeständig. Einbrandfliesen aus Steinzeug können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingesetzt werden.

Bildnachweis: Marazzi, Sassuolo/I (1); Novoceram, Laveyron/F (2), Tonalite, Bolognese/I (3)

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