Schallschutz: Begriffe
Planung, Ausführung und Bewertung von Schallschutzmaßnahmen erfordern die Kenntnis schalltechnischer Zusammenhänge.
Gallerie
Frequenz
Die Frequenz bezeichnet die Anzahl der Schwingungen je Sekunde, die
bei einem Ton vorhanden sind. Vollführt ein Ton 500 Schwingungen je
Sekunde, besitzt er eine Frequenz von 500 Hertz (Hz). Der
menschliche Hörbereich liegt zwischen etwa 15 Hz und 16.000 Hz. Der
bauakustische Fragen betreffende Bereich liegt zwischen 100 Hz und
3.150 Hz.
Schallpegel
Die Stärke eines Schalls (Geräuschs) wird durch den Schallpegel L
in der Einheit Dezibel (dB) erfasst. L ist das logarithmische
Verhältnis von Schalldruck und der Empfindungsschwelle des
menschlichen Ohres. Die Berücksichtigung der Tatsache, dass das
menschliche Ohr in den verschiedenen Frequenzbereichen
unterschiedlich empfindlich ist, erfolgt über eine
Frequenzbewertung. Die Wichtigste ist die A-Frequenzbewertung, aus
der sich die Angabe des Schallpegels LA in dB(A)
ergibt.
Gehöreindruck
Der Gehöreindruck resultiert aus dem Schallpegel und der Frequenz
eines Tones. Je tiefer die Frequenz, umso geringer der
Lautstärkeeindruck. Diese Eigenschaft des menschlichen Ohres kann
bei der Messung des Schallpegels berücksichtigt werden, indem die
Anzeige der Empfindung verringert wird. Aus dieser Bewertung
resultiert das bewertete Schalldämm-Maß oder der „A-Schallpegel”,
Einheit dB(A).
Schallarten
Bei der Schallübertragung aus zwei benachbarten Räumen wird
unterschieden zwischen Luftschall und Körperschall/Trittschall.
Unter Luftschall versteht man die Ausbreitung von Schallwellen in
der Luft, z.B. durch Sprache und Musik. Körperschall entsteht in
festen Stoffen, etwa wenn zwei Körper aneinanderprallen. Vermeiden
lässt er sich durch ein Entkoppeln der Bauteile. Der Trittschall
ist eine Sonderform des Körperschalls. Darunter versteht man
Geräusche, die unter einer Decke bei ihrem Begehen bzw. durch
andere unmittelbare und mittelbare Körperschallanregungen
entstehen.
Schallschutznorm
Anforderungen und Nachweise an den Schallschutz sind in der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau festgelegt. SIe legt die Mindestanforderungen auf die Schalldämm-Fähigkeiten der trennenden Gebäudebauteile wie Wände, Decken und Fußböden fest.
Luftschalldämmung
Kennzeichnung der Luftschalldämmung ist das Schalldämm-Maß R –
das logarithmische Verhältnis der Schall-Leistungen auf beiden
Seiten der Wand, Einheit dB. Üblicherweise wird bei der Messung die
Schallübertragung der Trennwand und der flankierenden Bauteile, das
sogenannte Bauschalldämm-Maß R`, berücksichtigt. Auch R` wird nach
dem menschlichen Hörempfinden bewertet. Aus tiefen und hohen
Frequenzen bei 500 Hz resultiert das „bewertete Schalldämm-Maß
R`w” (in dB); zur Berechnung und für weitere
Informationen siehe das Baunetz-Wissen-Thema Bauphysik, Kapitel
Schallschutz.
Norm-Trittschallpegel L`n
Die Kennzeichnung der Körperschallanregung beruht auf dem durch
Klopfen hervorgerufenen Schallpegel im Frequenzbereich einer Terz
(z.B. 100-126 Hz, 125-160 Hz), dieser wird „bewerteter
Norm-Trittschallpegel” (L`n,w) genannt. Im Zusammenhang
von Rohdecke und Fußbodenbelag spricht man vom „äquivalenten
bewerteten Norm-Trittschallpegel” Ln,w,eq.
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